Frage an Dirk Niebel von Enzo A. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dirk Niebel,
ich danke Ihnen für Ihre ausführliche Antwort vom 07. Juli und hätte zwei ähnlich gelagerte Anschlussfragen bezüglich der Bewertung von Hilfsleistungen bei den Millenniumszielen.
Gehe ich richtig in der Annahme dass bei internationalen Klimaschutzprojekten welche zu der „Produktion“ von Klimaschutzzertifikaten die durch den Erlös erzielten Einnahmen nicht in die Entwicklungshilfebilanz einfließen?
Anmerkung: Hier treten, spätestens wenn in ein paar Jahren ein wesentlicher Teil der Zertifikate Versteigert werden, die Klimaschutzprojekte als Konkurrenten zu dem staatlichen Angebot an und drücken so den Preis. Da die staatliche Versteigerung als ein Äquivalent von staatlicher Steuererhebung angesehen werden kann, entstehen dem Staat hier Verluste. Dies ist auch insbesondere von dem Standpunkt aus zu betrachten weil es in der EU ein Emissionshandel gibt, in anderen Industriestaaten jedoch nicht. Diese Staaten können somit –bei gleicher Belastung für die Wirtschaft- Energiesteuern erheben.
Darüber Hinaus würde ich mich interessieren inwieweit die staatlichen Hilfen über die EU-Fonds in EU-Mitgliedsstaaten Osteuropas, insbesondere Rumäniens und Bulgariens, in die Millenniumsziele einfließen? Hier fließen ja direkt staatliche Gelder.
Anmerkung: Dadurch dass die EU ökonomisch deutlich schwächere Länder aufgenommen hat, könnte man die entsprechende Unterstützung als Entwicklungshilfe verstehen. Nach rein ökonomischen Kennzahlen (BIP PP absolut oder BIP PP KKP) sind Bulgarien und Rumänien ärmer als Mexiko. Somit wären Zahlungen über die EU genauso zu bewerten wie US-Amerikanische Entwicklungshilfe in Mexiko. Sonst bestünde keine Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen den USA und den westeuropäischen Staaten. Aber gerade die Wettbewerbsgerechtigkeit BEI vorhandener Entwicklungshilfe ist doch die Idee bei einer einheitlichen Entwicklungshilfsquote für alle Industriestaaten, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Aduro,
maßgeblich für die Anrechnung finanzieller Leistungen als offizielle Entwicklungsmittel (ODA) ist nicht die Herkunft der Mittel, sondern die Vergabe der Mittel durch staatliche Stellen zur Förderung der Entwicklung in unseren Partnerländern. Gewinne aus dem Emissionshandel, die für entwicklungspolitische Programme zur Verfügung gestellt werden, können also in die ODA-Quote eingerechnet werden.
Die EU-Strukturförderung für die neuen EU-Mitgliedstaaten kann nicht auf die ODA-Quote angerechnet werden, da diese Länder nach den Kriterien des Entwicklungsausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-DAC) nicht als Entwicklungsländer gelten. Über diese formalen Kriterien hinaus macht es auch inhaltlich Sinn, EU-Strukturförderung nicht in die ODA-Quote einzurechnen. Die EU Strukturpolitik zielt darauf ab, das wirtschaftliche Gefälle zwischen verschiedenen Regionen in einem gemeinsamen Markt abzubauen. Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union besagt: „Die Union entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern.“ Die Strukturförderung ist damit Ausdruck eines europäischen Gemeinschaftsverständnisses. Identische Unterstützungsleistungen können nicht unterschiedlich bewertet werden, je nach dem ob sie strukturschwachen oder vom Strukturwandel betroffenen Gebieten in den alten Mitgliedsstaaten - z.B. Deutschland, Italien oder Portugal - zu Gute kommen, oder an die neuen Mitgliedstaaten Ost- und Südosteuropas gezahlt werden.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an mein Abgeordnetenbüro unter dirk.niebel@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel