Frage an Dirk Niebel von Robert U. N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Niebel,
gestern hat der Bundesverteidigungsminister seine Reformplaene der Bundeswehr vorgestellt. Im Zuge der moeglichen Aussetzung der Wehrpflicht hat auch bereits das BMFSFJ eine moegliche Umstellung auf einen freiwilligen Zivildienst praesentiert. Diese Schritte begruesse ich zwar, allerdings befuerchte ich, dass der Erosionprozess unserer Gesellschaft durch diese Verschiebungen hinzu reinen Freiwilligendiensten beschleunigt wird.
Durch die moegliche Aussetzung der Wehrpflicht wird vielen jungen Menschen die Moeglichkeiten eroeffnet den direkte Zugang zum Studium zu nutzen. Dies halte ich jedoch aufgrund der bildungspolitischen Entwicklungen der letzten Jahre fuer aeusserst bedenklich. Durch die bundesweite Einfuehrung des G8 und die Bologna-Reform wurde der Ausbildungszeitraum drastisch gekuerzt, ob die Qualitaet der Bildung dadurch gestiegen ist bleibt fraglich. Unstrittig dagegen ist, dass unseren jungen Mitbuerger die gesellschaftliche, charakterliche Reife frueherer Jahrgaenge fehlen wird. Teil dieses Reifeprozesses frueherer Jahrgaenge war auch ein Dienst fuer die Gesellschaft: Wehr- oder Zivildienst. Es gilt unsere kuenftigen Jahrgaenge zu charakterlich gefestigten, gesellschaftlich, gemeinschaftlich verankerten, reifen Individuen zu erziehen, die kritischen Geistes ein werte-orientiertes Leben fuehren.
Besteht da nicht die Moeglichkeit ein verpflichtendes Engagementsjahr zu schaffen? Bspw. Ein Dienst, der sich auf verschiedene gesellschaftliche Bereiche erstreckt und sich nicht wie der derzeitige Zivildienst auf soziale Einrichtungen beschraenkt, sondern auch Sport, Bildung, Religion, Kultur und oekologische Einrichtungen umfasst. Bereits bestehende Dienstmoeglichkeiten wie die Bundeswehr, das Freiwillige Soziale Jahr und Weltwaerts koennen ja in den neuen Rahmen des Programms eingegliedert werden.
Waere das nicht eine moegliche Loesung fuer die Neugestaltung von Wehr- und Zivildienst?
Mit freundlichen Gruessen
Robert U. Nagel
Sehr geehrter Herr Nagel,
die Liberalen setzen sich seit langem für eine Aussetzung der Wehrpflicht ein. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag, die Wehrpflicht auszusetzen, die Truppe um ein Drittel zu verringern und einen freiwilligen Wehrdienst einzuführen. Die Diskussion ist aber noch nicht abgeschlossen.
Eine allgemeine Dienstpflicht ist verfassungswidrig. Das Grundgesetz erlaubt nur herkömmliche, also bereits seit langem übliche Dienstleistungspflichten. Das Grundgesetz lässt den Wehrdienst und seinen Ersatzdienst zu. Ersatzdienstpflicht besteht aber nur, wenn Wehrdienstpflicht besteht, also nicht bei Aussetzung der Wehrpflicht. Die erforderlichen Mehrheiten für eine notwendige Verfassungsänderung sind nicht ersichtlich, die FDP-Bundestagsfraktion würde sich nicht daran beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel