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Frage von Karl-Friedrich M. •

Frage an Dirk Niebel von Karl-Friedrich M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Niebel!

Im Zusammenhang mit den Sparplänen d. Regierung bei Hartz IV-Empfängern (Stichworte: Egalisierung Mietzuschuss, Wegfall Heizkostenzuschuss u.ä.) einerseits und Subventionierung von Hotels (damit auch "Stundenhotels") in Milliardenhöhe andererseits interessiert mich:

In welcher Höhe p.a. leistet die Bundesrepublik Deutschland direkte Entwicklungshilfe und/oder andere Unterstützungen an die Volksrepublik China, einer Nation, deren Regierung nach Untersuchungen v. "Humans Rights Watch" und anderen Organisationen die Rechte ihrer Bürger auf Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit massiv bekämpft bzw. Dissidenten verfolgt und zu härtesten Strafen durch eine offenbar total regierungsabhängige Justiz verurteilen lässt??

Vielen Dank im Voraus für eine möglichst präzise und detaillierte Antwort.

mit frdl. Gruß

Karl-Friedrich Maaser

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Maaser,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit mit China, über die ich Sie gerne informiere.

China ist kein Entwicklungsland mehr, in dem Deutschland „Entwicklungshilfe“ leisten sollte. Ich habe daher im Oktober 2009 entschieden, die klassische „Entwicklungshilfe“ für China einzustellen. Armutsbekämpfung im eigenen Lande soll und kann China aus eigenen Mitteln bestreiten und hat dabei übrigens auch beeindruckende Erfolge vorzuweisen.

Dies bedeutet allerdings nicht die sofortige Einstellung laufender Programme. Um die Nachhaltigkeit der Zusammenarbeit - und damit die sinnvolle Verausgabung von Steuermitteln - sicherzustellen, werden alle zugesagten Maßnahmen und Vereinbarungen ordnungsgemäß zu Ende geführt, was im Übrigen rechtlich auch gar nicht anders sein kann.

Das, was jetzt noch bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit weitergeht, sind Vorhaben, die nicht nur chinesischen, sondern auch deutschen Interessen dienen. So ist China z. B. der weltweit größte Emittent klimaschädlicher Gase. Die Unterstützung einschlägiger Reduzierungsmaßnahmen dient dem globalen Ziel des Umweltschutzes. Hier, wie auch in anderen Bereichen eröffnen wir durch unsere Zusammenarbeit vielfältig die Tür für die deutsche Wirtschaft.

Es gibt auch andere Themenbereiche, in denen es aus eigenem deutschen Interesse auch in Zukunft sinnvoll ist, mit China in einem Dialog zu bleiben. Ich denke hier z. B. an das Thema des Schutzes der Individualrechte und des Aufbaus eines rechtsstaatlichen Justizwesens, bei dem wir, wie Sie völlig zurecht anmerken, dringend auf Verbesserungen hinwirken müssen.

Dieses Thema ist Teil des Rechtsstaatsdialogs mit China, der fortgeführt werden soll. Er bietet auch ein Forum zur Diskussion weiterer wichtiger Themen im Verhältnis zu China, wie den Schutz von Urheberrechten und die Einhaltung von Kernarbeitsnormen. Die Fortführung dieses Dialogs bis 2014 erfolgt durch die 2009 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

Diese letzte Zusage belief sich auf 47,5 Mio. Euro für die Zusammenarbeit hauptsächlich im Bereich Umwelt- und Klimaschutz und für den erwähnten Rechtsstaatsdialog. Es handelt sich großenteils um Darlehen, die China verzinst zurückzahlen muss. Für das Jahr 2010 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung keine Zusagequote für China mehr vorgesehen.

Ich hoffe, mit diesen Informationen konnte ich Ihr Anliegen umfassend klären.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel