Frage an Dirk Niebel von Friedrich S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Niebel,
ich beziehe mich auf meine Anfrage vom 9.9.2009 -Betrogen und enteignet- und Ihre Antwort vom 16.9.2009
Sicherlich ist es primär Aufgabe der Tarifparteien, eine faire Regelung über die Rentenanwartschaften bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu treffen. Leider wird jedoch dabei übersehen, dass sich die Tarifparteien bei der bisherigen Regelung der sog. Rentenfernen Startgutschriften (Rentenanwartschaften per 31.12.2001 für Jahrgänge ab 1947) auf den vom Gesetzgeber Ende 2000 verabschiedeten § 18 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) berufen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird entscheiden, ob dieser § 18 als Grundlage zur Berechnung der rentenfernen Startgutschriften verfassungswidrig ist.
Wenn Sie schon auf die Tarifpartner hinweisen, dann ist es umso unverständlicher, dass die Tarifparteien- und hierzu gehört auch das Bundesinnenministerium- nicht weiterverhandeln.
Dem Gesetzgeber ist es selbstverständlich unbenommen, auch vor Verkündung des BVerfG-Urteils eine Änderung des § 18 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vorzunehmen.
Ich erlaube mir daher erneut anzufragen, ob Sie die Rechte der Rentner und Rentenanwärter im öffentlichen Dienst vorrangig in Ihr politisches Programm einbeziehen werden. Mehr als 1,7 Millionen Bedienstete sind von den Kürzungen betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schwermer,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ich hatte Ihnen geschrieben, dass selbstverständlich verfassungskonforme Neuregelungen herbei geführt werden müssen, wenn die Gerichte feststellen, dass es für die erteilten Startgutschriften an einer wirksamen Rechtsgrundlage fehlt.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel