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Frage von Lothar K. •

Frage an Dirk Niebel von Lothar K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Die FDP plakatiert, dass Arbeit sich wieder lohnen muss. Gleichzeitig ist sie gegen Mindestlöhne.
Herr Westerwelle hat in einer Diskussion sogar gesagt, dass jegliche Lohnuntergrenzen abgeschafft werden sollen. Heißt, das, dass jeder Arbeitgeber künftig Arbeitnehmer ohne jegliche Einschränkung auf 1-Euro-Job-Basis beschäftigen darf und dass dann dieser Lohn auf HartzIV-Niveau aufgestockt wird unter der Voraussetzung, dass keine Rücklagen oberhalb der Vermögensfreibeträge von 200 Euro pro Lebensjahr für Kapitalvermögen und 200 Euro pro Lebensjahr für Altersvorsorgevermögen vorhanden sind.
Die FDP will ein Bürgergeld einführen. Wird es auch beim Bürgergeld so sein wie bei HartzIV, dass lediglich 200 Euro Altersvorsorgevermögen pro Lebensjahr gesetzlich geschützt sind?
Ich empfinde es als Ungerechtigkeit, dass Menschen, die viele Jahre gearbeitet haben und fürs Alter vorgesorgt haben bevor es Riester- und Rürupverträge gab, ihre Altersanlagen bis auf den genannten Freibetrag auflösen müssen während Riester- und Rürupverträge unbegrenzt unantastbar sind.
Wollen Sie das ändern?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kindermann,

das Bürgergeld will Menschen bei Bedürftigkeit unterstützen und gleichzeitig die Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative fördern. Das Finanzamt übernimmt die Berechnung und Auszahlung des Bürgergeldes. Die Arbeitsvermittlung und soziale Betreuung von Langzeitarbeitslosen soll nach unserem Konzept Aufgabe der Kommunen sein. Über eine neue Freibetragsregelung und in Verbindung mit unserem Steuerkonzept wird sichergestellt, dass sich die Aufnahme einer Arbeit - auch bei geringer Bezahlung - lohnt. Das Nettoeinkommen ist bei Aufnahme einer Beschäftigung immer höher als der alleinige Transferbezug. Das Bürgergeld sorgt für ein Mindesteinkommen, das Beschäftigung fördert und Arbeitseinkommen nicht benachteiligt. Dieses Mindesteinkommen verhindert Armut besser als staatlich verordnete Mindestlöhne.

Aus Sicht der FDP dürfen die Ein-Euro-Jobs nur zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft und zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess dienen. Die Kriterien sind gesetzlich festgelegt worden. Alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente müssen immer wieder auf ihre Effizienz überprüft und eine missbräuchliche Nutzung ausgeschlossen werden.

Wir haben schon 2003 bei den Verhandlungen über die Einführung des Arbeitslosengeldes II ein höheres Schonvermögen gefordert. Wir halten es für ungerecht, dass derjenige, der sein Geld ausgibt, vom ersten Tag an Arbeitslosengeld II erhält, während derjenige, der bereits für eine private Altersvorsorge gesorgt hat, zunächst seine Ersparnisse aufbrauchen muss. Die derzeitige Regelung ist unfair und ungerecht. Um den Lebensstandard im Alter zu sichern, sind neben der gesetzlichen auch eine private und die betriebliche Vorsorge notwendig. Wenn mehr für eine private Altersvorsorge getan werden soll, muss man dazu auch die Chance bekommen. Sonst wird diese Personengruppe auch im Alter auf Sozialleistungen angewiesen sein. Wir wollen 750 Euro je Lebensjahr für die private oder betriebliche Altersvorsorge einschließlich der Riester- und Rürup-Renten schützen. Zusätzlich soll sonstiges Vermögen bis zu 250 Euro je Lebensjahr bei Berechnung des Bürgergeldes anrechnungsfrei bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel