Frage an Dirk Niebel von Peter S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Niebel,
vor der Bundestagswahl müssen alle Abgeordneten des Bundestags erneut über den Vertrag von Lissabon abstimmen, bzw. über dessen Rahmenbedingungen. Sie haben ja bereits am 24.04.2008 dem Vertrag von Lissabon samt seinem Inhalt zugestimmt. Deshalb habe ich zu einem Thema aus dem Vertrag ein paar Fragen an Sie.
Der Vertrag von Lissabon führt in allen 27 Mitgliedstaaten die Todesstrafe für Aufstand, Aufruhr, Krieg und Kriegsgefahr ein. Herr Professor Schachtschneider, der Professor der die Klage gegen den Vertrag von Lissabon schrieb, erklärt die Einführung der Todesstrafe im Video ( http://www.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE ) Auch bestätigt Herr Hintze die Einführung der Todesstrafe ( http://www.abgeordnetenwatch.de/peter_hintze-650-5922--f160194.html#q160194 ). Herr Hintze schreibt zwar, dass die Todesstrafe nicht umgesetzt werden muss, aber bestätigt die Einführung Todesstrafe in Deutschland.
Frage 1) Warum ist für Sie die Einführung der Todesstrafe so notwendig geworden?
Frage 2) Wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass in Deutschland die Todesstrafe eingeführt wird?
Frage 3) Welche Form von Aufstand oder Aufruhr erwarten Sie in Deutschland? Soll das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Widerstand (Art. 20 Abs. 4) so außer Kraft gesetzt werden?
Frage 4) Sehen Sie Deutschland im Krieg oder in Kriegsgefahr? Wer bedroht unser Land, oder von welchem Land sehen Sie eine Bedrohung für Deutschland/Europa?
Frage 5) Werden Sie erneut dem Vertrag von Lissabon samt Einführung der Todesstrafe zustimmen?
Meine Fragen sind durchaus ernst gemeint. Immerhin ist die Einführung der Todesstrafe nicht nur für mich ein wichtiges Thema.
Sehr geehrter Herr Schlüter,
das Bundesverfassungsgericht hat sich eindeutig hinter den Vertrag von Lissabon gestellt und einen klaren Weg zu seiner Ratifizierung aufgezeigt. Zugleich hat es demokratische Kontrolle und die Rechte des Parlaments gestärkt. Der Vertrag von Lissabon zeigt gegenüber dem Vertrag von Nizza eine Vielzahl wichtiger Verbesserungen. Die EU braucht den Vertrag, um demokratischer, verständlicher und handlungsfähiger zu werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die FDP-Bundestagsfraktion dem Vertrag völlig kritiklos gegenüber steht. Allerdings gibt es bei der Umsetzung des Vertrages in nationales Recht noch Nachbesserungsbedarf. An einigen Stellen hätten wir uns mehr und besseres gewünscht. Kritisch sehen wir beispielsweise, dass der "freie und unverfälschte Wettbewerb" - anders als im ursprünglichen Verfassungsvertrag - im Reformvertrag nicht mehr explizit als "Ziel der Union" genannt wird.
Wir haben uns auch mit der von Ihnen aufgeworfenen Problematik befasst. Die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Zusatzprotokolle sind für Deutschland -- unabhängig von den EU-Verträgen -- bindendes Recht. Das Sechste Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 28.04.1983 lässt die Todesstrafe unter bestimmten Voraussetzungen "in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr" zu. Deutschland hat ebenso wie die große Mehrheit der anderen EU-Staaten auch das 13. Zusatzprotokoll vom 03.05.2002 ratifiziert, welches die Verhängung der Todesstrafe auch in Kriegszeiten untersagt. Am vollständigen Verbot der Todesstrafe in Deutschland ändert sich durch die EU-Verträge deshalb nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel