Frage an Dirk Niebel von Tim W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Niebel,
die FDP möchte die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer jetzigen Struktur auflösen und ein Drei-Säulen-Modell einführen. Die erste Säule ist eine Versicherungsagentur, die das Arbeitslosengeld auszahlt und Wahlfreiheit bei den Tarifen einräumt.
"Bei der Arbeitslosenversicherung ist das Versicherungsprinzip wieder zu stärken. Ziel der Leistungen der Arbeitslosenversicherung muss unverändert sein, Arbeitnehmer durch eine von der Bedürftigkeit unabhängige Versicherungsleistung, die an Stelle des ausfallenden Entgeltes tritt, vor den wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit für die ersten zwölf Monate zu schützen." (Aus ihrem Wahlprogramm)
Frage 1:
Bedeutet das, dass dem Arbeitnehmer zwölf Monate lang das Arbeitslosengeld ausgezahlt wird, ohne dass er sich nachweislich bemühen muss, eine neue Arbeitsstelle zu finden?
Frage 2:
Wenn der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat oder der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag kündigt, so bekommt er von der BA eine Sperrzeit verhängt, in der er kein Arbeitslosengeld bekommt. Will die FDP diese Regelung in ihrer Versicherungsagentur beibehalten (§ 144 SGB III)?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Tim Weiergräber
Sehr geehrter Herr Weiergräber,
selbstverständlich soll ein Leistungsempfänger schnellstmöglich eine neue Beschäftigung aufnehmen. Nach unseren Vorstellungen können die Jobcenter effektiver arbeiten als die Arbeitsagenturen, dennoch werden Eigenbemühungen erforderlich sein. Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto schwieriger wird es, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Die Sperrzeit soll beibehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel