Frage an Dirk Niebel von Jörg P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Niebel,
Das GG garantiert den Schutz der Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und der Staat ist eine Veranstaltung der Bürger.
Das Bundeskabinett hat nunmehr die neue Schallschutzverordnung zum Fluglärmschutzgesetz verabschiedet. In dieser Verordnung spiegelt sich nicht der Stand der Technik (VDI 4700) und auch nicht die Empfehlung der WHO und des Bundesgesundehitamtes wieder.
.
Eine Studie von Prof. Greiser kommt zu dem Ergebnis, dass ab einem Wert von 40 dB(A) jedes weitere Dezibel das Schlaganfallrisiko um 6,7%, das Risiko für Herzerkrankungen um 4,8% und das Brustkrebsrisiko um 7% erhöht.
Herr Dr. Schäuble hat am 24.6.09 in Zeuthen erklärt, dass Arbeitsplätze am Flughafen mehr wert sind, als in der Landwirtschaft.
Sehr geehrter Niebel, stimmen Sie mit mir überein, dass Gesundheit nicht verhandelbar ist ? Sehen Sie, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger hinter den Interessen der Luftverkehrslobby zurücktreten müssen.? Ist der Stand der Technik kein Maßstab für die BRD ?
Auf welches Recht bezieht sich die Politik, die Existenz und die Gesundheit von Menschen in Frage zu stellen ?
Wer ist für die schlechte Verkehrspolitik in diesem Land verantwortlich, dass sich keiner mehr eine Bahnfahrkarte- aber dafür ein Flugticket kaufen kann ? Verstehen Sie diese Preisgestaltung die bei den Kosten für Entschädigung und Lärmschutz spart - als sozialpolitische Maßnahme an ?
Vertritt die FDP ebenfalls die Auffassung – wie Herr Schäuble -, dass bodenständige und kulturpflegende Arbeiten weniger Wert sind, als austauschbare und normadenhafte Tätigkeiten ?
Warum erhält man von einigen Mitgliedern der FDP auf dieser Seite nur Standartantworten ?
Vielen Dank für über Ihre Antwort von Menschen, die leben wollen !
Sehr geehrter Herr Pohland,
Lärm gehört zu den größten Umweltbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Durch dauerhaften Lärm erhöhen sich die Gesundheitsrisiken für Herz- und Kreislauferkrankungen deutlich. Deshalb bleibt insbesondere der Schutz vor Verkehrslärm eine wichtige Aufgabe für die Umweltpolitik in der nächsten Wahlperiode. Wir wollen Mobilität erhalten und Lärm an der Quelle bekämpfen.
Wir wollen das Fluglärmgesetz dahingehend novellieren, dass für den Schallschutz an Militärflughäfen die gleichen Lärmgrenzwerte gelten wie für Anwohner von Verkehrsflughäfen. Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse für den Gesundheitsschutz müssen die zentrale Orientierung sein. Ziviler und militärischer Fluglärm müssten gleichbehandelt werden. Offenbar sind die Lärmschutzanforderungen an Militärflughäfen niedriger, weil die Kosten für aktive und passive Lärmminderungsmaßnahmen vom Bund zu tragen sind. Ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung ist nicht ersichtlich. Den FDP-Antrag auf Drucksache 16/263 „Das Fluglärmgesetz unverzüglich und sachgerecht modernisieren“ können Sie unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/002/1600263.pdf nachlesen.
Informationen über die Beratungen über den Gesetzentwurf der Bundesregierung 16/508 „Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen“ vom Dezember 2006 können Sie in der Beschlussempfehlung 16/3813 unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/038/1603813.pdf nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel