Frage an Dirk Niebel von Zinon H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Niebel,
ich habe gerade ihre Antwort auf die Frage von M. Cussel gelesen (23.04.2009, Anm. d. Red.). Dazu habe ich zwei Fragen die ich bei der Gelegenheit einmal stellen möchte:
1. Wieso schafft ein Bürgergeld ihrer Meinung nach höhere Anreize sich nach mehr oder besserer Arbeit umzusehen als bei z.b. ALG II, wenn der Staat auch bei dem FDP-Modell für ein Mindesteinkommen sorgt?
2. Was bringt mir die beste Leistungsmotivation, wenn es keine Arbeitsplätze gibt bzw. die Wirtschaft in der zutreffenden Region keine Neuen schafft?
[Hierzu möchte ich anmerken, dass von den offiziel 3,5 Millionen Arbeitslosen die meisten von ihnen bestimmt sehr gerne arbeiten möchten, aber es einfach nicht können, vor allem auch weil es nicht genug (neue) Arbeitsplätze gibt]
Ich erwarte dankend ihre Antwort
Sehr geehrter Herr Heck,
das Bürgergeld sichert die Lebensgrundlage für Bürger, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Der Anspruch entspricht den heutigen durchschnittlichen Ausgaben für Grundleistung, Unterkunft und Heizung eines ALG-II-Empfängers. Bei der Berechnung werden alle Erwachsenen und Kinder einer so genannten Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Voraussetzung für das Bürgergeld sind Bedürftigkeit und bei Erwerbsfähigkeit die Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung. Bei Ablehnung einer zumutbaren angebotenen Arbeit wird das Bürgergeld gekürzt. Durch das Bürgergeld soll die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit stärker gefördert und anerkannt werden als bisher. Dazu soll die Anrechnung eigenen Arbeitseinkommens auf das Bürgergeld neu ausgestaltet werden. Für den erwerbsfähigen Alleinstehenden ohne Mehrbedarf wird ein Freibetrag von 100 Euro gewährt. Darüber hinaus bleiben vom eigenen Einkommen bis 600 Euro 40 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens anrechnungsfrei; von 600 Euro bis zum Auslaufen des Bürgergeldes 60 Prozent.
Wir wollen jede Erwerbstätigkeit fördern und gegenüber dem Erhalt von Transferleistungen besser stellen. Wir wollen die Einkommensgrenze für Minijobs ohne Abgaben von bisher 400 auf 600 Euro erhöhen. Bei Einkommen zwischen 600 und 1000 Euro muss der Arbeitgeber gleitend ansteigende Sozialabgaben bezahlen. Volle Sozialversicherungsbeiträge sind bei Einkommen über 1000 Euro zu entrichten. Je nach Höhe des Einkommens werden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern fällig. In Verbindung mit unserem Steuerkonzept wird sichergestellt, dass sich die Aufnahme einer Arbeit immer lohnt – auch bei Aufnahme einer gering bezahlten Tätigkeit.
Unser Bürgergeld sorgt für ein Mindesteinkommen, das Beschäftigung fördert und Arbeitseinkommen nicht benachteiligt. Dieses Mindesteinkommen verhindert Armut besser als staatlich verordnete Mindestlöhne. Wenn das Einkommen nicht zum Lebensunterhalt ausreicht, wird das Einkommen durch Bürgergeld aufgestockt. Die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen beeinträchtigt die Chancen von Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten, eine legale Beschäftigung zu finden. Wenn ein Arbeitsplatz höhere Kosten verursacht als er an Ertrag einbringt, wird er nicht mehr angeboten. Wir brauchen einen anerkannten Niedriglohnsektor, der Löhne entsprechend der Produktivität des Arbeitsplatzes zulässt.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel