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Frage von Patrick G. •

Frage an Dirk Marx von Patrick G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Marx,

im Prinzip alle Parteien nehmen inzwischen wahr, dass Zeit- und Leiharbeitsverhältnisse auf Dauer nicht tragbar sind und dass ArbeitnehmerInnen in Ihren Rechten, aber auch angesichts Ihres wirtschaftlichen Sicherheitsbedürfnisses gleich gestellt werden sollten. In der Wissenschaft, insbesondere Universitäten, die im Übrigen öffentliche Arbeitgeber sind (!), sind jedoch für den wissenschaftlichen Mittelbau (beschönigend Nachwuchs genannt) befristete Arbeitsverhältnisse, meist in Teilzeit, die Regel. Wenn dadurch Ausfälle im Studienangebot entstehen, sollen diese nach Ansicht des Hamburger Uni-Präsidenten Lenzen durch Lehraufträge aufgefangen werden. Angesichts einer Vergütung von ca. 1200,- Euro für sechs Monate (!) ist das nur noch zynisch. Auch käme wohl kein Unternehmen auf die Idee, sich einen festangestellten Vorstand (ProfessorInnen) zu leisten und außer Auszubildenden (DoktorandInnen) und befristet eingestellten Teilzeitkräften mit Gesellenbrief (Post-Docs) keine weiteren Arbeitskräfte einzustellen - mal abgesehen von dem öffentlichen Aufschrei, den das gäbe. An deutschen Universitäten ist das aber unbefriedigender Alltag. Wie stehen Sie und Ihre Partei dazu und was gedenken Sie ggf. in der kommenden Legislaturperiode dagegen zu unternehmen. Auf Ihre Antwort gespannt ist,
Patrick Grommes

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grommes,

ich muss Ihnen leider Recht geben, dass die Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Mittelbau an deutschen Hochschulen zu Wünschen übrig lassen. Die Konditionen unter denen junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten angestellt sind, sind in Bezug auf Planbarkeit und persönliche Sicherheit derzeit nicht tragbar.

Grundsätzlich werden Zeitarbeitsverhältnisse an deutschen Hochschulen nicht gänzlich vermieden werden können, da sie auch ein Stück weit Flexibilität schaffen und zeitweise auftretende Probleme im Universitätsbetrieb beheben können. Diese sollten sich aber wirklich auf zeitweise auftretende Probleme beschränken. Die derzeit exzessiv betriebene Befristungspraxis muss unterbunden werden.

Promovierende, Postdoktorandinnen und -dorktoranden spielen eine zentrale Rolle für die Sicherung der Innovationskraft sowie Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und müssen deshalb auch eine angemessene Förderung erfahren. Eine Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes halte ich dergestalt für sinnvoll, eine Mindestlaufzeit für befristet Beschäftigte an Hochschulen einzuführen. Aufgrund des Landeshochschulgesetzes liegt die letztendliche Handhabung des von Ihnen geschilderten Problems auf Länderebene. Dies greift jedoch nicht weit genug. Bund und Länder müssen in diesem Punkt stärker kooperieren, um dieses Problem bundesweit angehen zu können.

Beste Grüße

Dirk Marx