Warum lassen Sie die Bürgerschaft kommende Woche final über den Hafendeal mit MSC abstimmen, obwohl MSC die Übernahme in Brüssel bislang nicht einmal offiziell zur Fusionskontrolle angemeldet hat?
In ihrer Angebotsunterlage vom Oktober 2023 hat die von der MSC kontrollierte Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE erklärt, dass sie sich um eine fusionsrechtliche Freigabe des Hafendeals seitens der EU-Kommission bemühen werde, und zwar nach Möglichkeit bis März 2024 (siehe S. 15 der Angebotsunterlage)https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/Hamburger_Hafen.htmlEine solche Freigabe durch die EU-Kommission setzt aber seitens MSC eine vorherige offizielle Anmeldung des geplanten Zusammenschlusses im EU-Amtsblatt voraus, damit sich möglicherweise betroffene Dritte (insbesondere Wettbewerber) zu dem Deal äußern können.Eine solche Anmeldung habe ich im EU-Amtsblatt bislang nicht gefunden.Die jüngste vorherige Anmeldung, bei der MSC involviert ist, stammt vom 4. Juli 2024, betrifft einen Containerterminal im Hafen von Limburg und findet sich hier:https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52024M11513&qid=1724143574751
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Gerne möchte ich zunächst klarstellen, dass die Stadt und MSC eine strategische Partnerschaft vereinbart haben, in deren Rahmen Hamburg die Mehrheit (50,1 %) an der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) behalten wird. Somit handelt es sich nicht um eine Übernahme durch die Mediterranean Shipping Company.
Die Abgeordneten können in der Bürgerschaft über die Drucksache des Senats (22/14401) ohne Vorliegen der fusionskontrollrechtlichen Freigabe abstimmen. Dazu hat der Senat in der gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für öffentliche Unternehmen am 28.05.2024 wie folgt ausgeführt: „(…) dass die Zustimmungsfrage für die Bürgerschaft nicht abhängig ist von bestimmten EU-rechtlichen Themen, sozusagen, da besteht kein direkter Zusammenhang, das sind beides sozusagen Closing-Bedingungen, die Zustimmung der Bürgerschaft auf der einen Seite und die fusionskontrollrechtliche Zustimmung der EU-Kommission oder Unbedenklichkeit auf der anderen Seite.“
Informationen über den aktuellen Stand des Fusionskontrollverfahrens finden sich in der SKA 22/16069 (wird_noch_verhandelt_welche_treffen_haben_zwischen_msc_und_der_fhh_seit_dem_20_juni_stattgefunden.pdf (buergerschaft-hh.de)): „Das EU-Fusionskontrollverfahren befindet sich weiterhin im Stadium des üblichen informellen Vorverfahrens. Im Rahmen des informellen Vorverfahrens beantworten die Verfahrensbeteiligten, wie in EU-Fusionskontrollverfahren auch ansonsten üblich, laufend Rückfragen der Europäischen Kommission zum Anmeldungsentwurf und aktualisieren den Entwurf entsprechend. Die Verfahrensbevollmächtigen der Verfahrensbeteiligten befinden sich zudem laufend im Austausch mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei der Europäischen Kommission. Die formelle Einreichung der Anmeldung soll zeitnah erfolgen. Mit Ausnahme des Fusionskontrollverfahrens in der Ukraine sind alle Nicht-EU-Verfahren, d. h. in Georgien und Tunesien, bereits abgeschlossen und die notwendigen Freigaben erteilt.“
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften behilflich sein konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Kienscherf