Unterstützen Sie den Antrag die AFD vom BVerfG verbieten zu lassen?
Nach den Ereignissen in Thüringen und den Ausführungen im Buch "Es ist 5 vor1933" von Philipp Ruch ist ein Parteiverbot m. E. dringend erforderlich!
Sehr geehrter Herr R.
Sie haben Recht: Die AfD will den Rechtsstaat untergraben und unsere Demokratie entkernen. Bis in die höchste Parteiebene werden teilweise offen Rechtsextreme unterstützt, menschenverachtende Aussagen relativiert oder wiederholt und demokratische Strukturen hinterfragt. Die Partei ist personell und programmatisch darauf ausgerichtet, die Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland zu bekämpfen und ist in weiten Teilen eine nationalsozialistische und menschenverachtende Partei. Darin sind sich alle Demokrat:innen einig. Aus rein politischer und demokratischer Sicht befürworte ich daher ausdrücklich ein Verbot der AfD.
Leider ist die Sache etwas komplizierter: Ein Parteienverbot hat aus guten Gründen sehr hohe rechtliche Hürden. Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes nennt klare Kriterien, die eine Partei erfüllen muss, um verfassungswidrig zu sein – die Voraussetzung für ein Parteienverbot. Die Entscheidung darüber, ob die Kriterien erfüllt sind, liegt dabei allein beim Bundesverfassungsgericht. Es ist daher wichtig, dass genügend rechtssichere Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD vorliegen. Das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz beobachten die AfD sehr genau. Aus meiner Sicht ergibt ein AfD-Verbotsantrag nur Sinn, wenn ein Erfolg hinreichend wahrscheinlich ist. Das scheint aktuell noch nicht ganz der Fall zu sein. Daher kann es auch sinnvoll sein, weitere Belege zu sichern. Der Bundestag wird im Rahmen des Gruppenantrages einiger Abgeordneter aber auch darüber beraten.
Eines ist klar: Das Scheitern eines Verbotsantrags würde uns allen, die unsere Demokratie vor den Rechtsextremen schützen wollen, einen Bärendienst erweisen.
Daher befinden wir demokratischen politischen Entscheidungsträger:innen uns gewissermaßen in einer Zwickmühle: Je länger wir warten, desto mehr kann die AfD den öffentlichen Diskurs vergiften und die politischen Institutionen aushöhlen. Je schneller wir aber handeln, desto geringer ist die Chance, die juristische Auseinandersetzung über ein AfD-Verbot zu gewinnen. Es gilt jetzt also, den richtigen Zeitpunkt für ein Verbotsverfahren zu finden und die AfD bis dahin mit ihrer größten Schwäche zu konfrontieren: ihre inhaltsleere, populistische und durch und durch menschenfeindliche Politik.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Kienscherf