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Dirk Kienscherf
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Frage von Klaus-Peter S. •

Stimmt es,dass der Hebesatz der neuen Grundsteuer B (dort sind die allermeisten Immobesitzer eingestuft),von 540 auf 975 % steigen wird?Das wäre eine eine Steuererhöhung um fast unglaubliche 100%!

(Quelle zum Nachlesen:t- online ,Bund der Steuerzahler kritisiert Preis Schock.) Sehr geehrter Herr Kienscherf! Den Immobilienbesitzern wurde immer wieder fest zugesagt,dass die Einnahmen für die Stadt durch die neue Grundsteuer einkommensneutral sein wird.Keine Bereichung der Staddtkasse durch höhere Steuereinnahmen aus der neuen Grundsteuer. Das heist unter dem Strich insgesamt keine höheren Einnahmen! Gilt diese Zusage des Senats nicht mehr?

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Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Frage und das Sie Ihre Bedenken zur bevorstehenden Grundsteuerreform mit mir teilen. 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung ab dem Jahr 2025 gefordert. Hamburg hat sich mit dem Hamburgischen Grundsteuergesetz für ein einfaches Wohnlagemodell entschieden. Die Grundlagen bei der Grundsteuer B für Wohngebäude sind die Grundstücksgröße, die Wohnfläche und die Wohnlage. Die Quadratmeter des Grundstücks und der Wohnfläche werden jeweils mit einer Äquivalenzzahl (wertunabhängiger Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche) multipliziert. Auf Ebene der Grundsteuermesszahlen werden verschiedene Ermäßigungen z. B. für Wohnnutzungen generell, für eine „normalen Wohnlage“ oder auch Denkmalschutz berücksichtigt, um u. a. Stadtentwicklungsgesichtspunkten gerecht zu werden. 

Die Berechnung erfolgt wie folgt:

  1. Bewertungsebene:
    Flächen x Äquivalenzzahl = Grundsteuerwert
  2. Messbetragsebene:
    Grundsteuerwert x Messzahl = Grundsteuermessbetrag
  3. Grundsteuer:
    Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Ja, die Grundsteuerhebesätze werden steigen. Die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze bedeutet aber nicht automatisch auch, dass sich die Grundsteuerlast im Einzelfall erhöht. Vielmehr müssen auch die übrigen Variablen in die Gleichung eingesetzt werden. Beispielhafte Berechnungen finden Sie hier.

Auf der Internetseite www.grundsteuer-hamburg.de sind weitere Informationen zusammengestellt. Unter anderem finden Sie dort auch eine Zusammenstellung mit „Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer“.

Wie oben dargestellt, hat das BVerfG die Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Eine gerechte Neuverteilung der Steuerlast, war daher schon von Verfassungs wegen her geboten. Versprochen wurde stets, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral und fair für alle sein wird. Dies ist meines Erachtens gelungen. Es erfolgt insb. keine – wie Sie schreiben – „Bereicherung der Stadtkasse durch höhere Steuereinnahmen aus der neuen Grundsteuer“. 

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Kienscherf

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