Frage an Dirk Kienscherf von Alina R. bezüglich Gesundheit
In Nordrhein-Westfalen gilt bereits seit Anfang August, dass nur im Ausnahmefall Gesichtsvisiere genutzt werden dürfen. Auch das bayerische Landesgesundheitsamt lässt keinen Zweifel offen: "Visier-Schutzmasken sind nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet und erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes."
Noch Anfang August warb das Gesundheitsamt für die Visiere. Nun änderte die Hamburger Behörde ihre Corona-Schutzregeln und erklärte die Visiere als nicht ausreichend.
Sollte dies Konsequenzen haben und wenn ja welche?
Sehr geehrte Frau Rust,
natürlich verstehe ich, dass die unterschiedlichen Regeln und Einschränkungen in den Bundesländern verunsichern können. Leider ist das Infektionsgeschehen aber so dynamisch, dass immer wieder lokal gehandelt werden muss.
Es ist richtig, dass nach jetzigem Stand Visiere nicht den gleichen Schutz bieten wie Masken. In der alten Eindämmungsverordnung wurde daher auch eine klare Empfehlung für Masen ausgesprochen: „Auch sogenannte Gesichtsvisiere werden als Mund-Nasen-Bedeckung akzeptiert, wobei ausdrücklich das Tragen einer direkt an Mund und Nase anliegenden Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen wird.“
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass es auch eine positive Entwicklung gibt: Wir wissen heute mehr über das Virus als noch im Frühjahr oder Sommer. Aus diesem Grund werden die Maßnahmen und Einschränkungen immer wieder an das Infektionsgeschehen angepasst.
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Kienscherf