Frage an Dirk Kienscherf von Anja T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kienscherf,
auf der Tourismus-Homepage der Stadt Hamburg wird so die Herbertstraße beschrieben:
„Vor neugierigen Blicken geschützt, gibt es hier käufliche Liebe. Der Zutritt ist nur für Männer über 18 Jahren erlaubt: Die berühmt-berüchtigte Herbertstraße in Hamburg.
Die etwa 60 Meter lange Gasse, die vor den Blicken Neugieriger durch Tore geschützt wird, gehört zum alten Mythos St. Pauli. Hier gibt es die käufliche Liebe seit dem 19. Jahrhundert. Und nur Männern über 18 Jahren wird Zutritt gewährt. Frauen sollten es erst gar nicht wagen, dort hinein zu wollen - sie erwarten Beschimpfungen, faule Eier, kalte Duschen oder mit Urin gefüllte Eimer.“
https://www.hamburg-tourism.de/sehen-erleben/sehenswuerdigkeiten/herbertstrasse/
Halten Sie diese Werbung für angebracht und zeitgemäß?
Können sie mir sagen, wodurch es legitimiert ist, dass eine Straße der Stadt Hamburg ein jugendgefährdender Ort ist von dem auch Frauen ausgeschlossen sind?
Wurden die Tore und Beschilderungen, die „vor neugierigen Blicken schützten“, von der Stadt angebracht? Zum Schutz der Sexarbeiterinnen? Wenn ja, warum nur dort?
Im SPD Regierungsprogramm 2020 heißt es:
„…Hamburg ist attraktiv und wird immer attraktiver. Hamburg ist eine Hoffnungs- und Ankunftsstadt, in der viele Menschen mit ihren Kindern und Familien leben wollen…“
Im Wahlprogramm steht:
„…Zukunft – Gut und sicher leben
Eine sichere Stadt für alle
Im öffentlichen Raum, auf den Straßen und Plätzen unserer Stadt soll sich jeder wohl und sicher fühlen. Deshalb erhöhen wir hier die sichtbare Polizeipräsenz und setzen an besonders kriminalitätsbelasteten Orten ergänzend auch Videoüberwachung ein….“
Gibt es außer der Herbertstraße weitere Straßen, die nicht an einer Stadtentwicklung, im Sinne ihres Wahlprogramms, teilhaben?
Wie stehen Sie zu den bisherigen Protesten von Anwohner*innen und Feminist*innen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten
Anja Twest
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Durchgangsverbot in der Herbertstraße. Ihren Hinweis auf die in der Tat nicht mehr zeitgemäße Formulierung im Internet haben wir an die zuständige Stelle weitergegeben.
Eine anderer Punkt ist die ordnungsrechtliche Einordnung des Durchgangsverbots in der Herbertstraße und ihr Verhältnis zum Gleichstellungsgrundsatz.
Das Durchgangsverbot wurde im Jahr 1981 seitens des Rechtsamts der Innenbehörde damit begründet, dass diese Entscheidung in der Abwägung mit dem Ziel der Abwehr von Gefahren für Besucherinnen der Herbertstraße rechtlich unbedenklich ist. Grundlage dafür ist der § 3 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG).
Das zuständige Polizeirevier Davidwache hatte die Anordnung getroffen und prüfen lassen, weil es zu dieser Zeit sehr häufig zu Konfrontationen zwischen Prostituierten in der Herbertstraße und Passantinnen gekommen war. Die Zahl von Passantinnen hatte zu dieser Zeit stark zugenommen, weil vermehrt Reisegruppen von den Reiseunternehmen durch die Herbertstraße geführt wurden. In der damaligen Stellungnahme wurde dazu ausgeführt, dass es dabei vermehrt zu Provokationen und handgreiflichen Auseinandersetzungen gekommen sei.
Daraufhin hat die zuständige Polizeidirektion das Zutrittsverbot für Frauen gemäß SOG erlassen. Die Rechtsabteilung der Innenbehörde hat die Allgemeinverfügung als rechtlich unbedenklich eingestuft, und sie wurde auch mit der damaligen Leitstelle für die Gleichberechtigung der Frau abgestimmt. Die Vertreterin dieser Stelle sah in dem Verbot "eine vernünftige Schutzmaßnahme für die Frauen beiderlei Gruppen".
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Kienscherf