Frage an Dirk Herber von Felix T. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Herber,
als Steuerzahler finanziere ich u.a. das Schulwesen in RLP mit.
Seit einigen Monaten finden auch in RLP die sogenannten "Fridays for Future-Schulstreiks" statt zu denen öffentlich im Netz aufgerufen wird. (https://fridaysforfuture.de/streiktermine/) Rechtsgrundlage für die Schulpflicht in Rheinland-Pfalz ist das Schulgesetz (SchlG) vom 30.04.2004. Die Teilnahme an Schulstreiks während der Schulzeit ist eine Ordnungswidrigkeit, die durch Schüler, aber auch durch Eltern bei Duldung begangen wird. Durch diese Streiks entststeht dem Steuerzahler ein großer Schaden.
Der § 66 SchlG sieht Zwangsmaßnahmen bei Verstößen gegen die Schulpflicht, § 99 SchlG das Verhängen von Bußgeldern bei Ordnungswidrigkeiten vor. Das Dulden der Schulstreiks durch Amtspersonen, z.B. Schulleiter kann als Rechtsbeugung nach § 339 StGB interpretiert werden. In welcher Art und Weise gehen die Schulleitungen mit den Streiks um? Und wie kommt die Landesregierung ihrer Aufsichtspflicht nach? Mit freundlichem Gruß F. T.