Frage von Marco J. • 26.09.2024
Antwort von Dirk Heidenblut SPD • 26.09.2024
dort wo Cannabis legal gehandelt werden kann (das gilt derzeit nur für medizinisches Cannabis) durchaus eine übliche Versteuerung.
dort wo Cannabis legal gehandelt werden kann (das gilt derzeit nur für medizinisches Cannabis) durchaus eine übliche Versteuerung.
leider kann ich Ihnen dazu auch keine konkrete Auskunft geben. Eigentlich war vom BMG ein Aufschlag noch vor der Sommerzeit angekündigt. Der ist nicht erfolgt.
zu keiner Strömung, ich bewahre mir gerne meine Unabhängigkeit.
Bezogen auf die Apotheke Light (also den Verzicht auf Apotheker*innen) teile ich Ihre Einschätzung, das bringt nichts, und zerstört die Versorgungsstruktur.