Frage an Dirk Heidenblut von Stefan R. bezüglich Verkehr
Zum 5G-Netzaubau sind folgende Fakten unstrittig: Ungeklärte Risiken speziell bei Kindern, nicht absehbare Folgen zur Langzeitwirkung, Indizien für Beeinflussung der Gehirn-Durchblutung, der Spermienqualität, DNA-Schädigung etc. Dies erwähnt die Info 049/19 des Wissenschaftlichen Dienstes, die sie sicher erhalten haben
Seit 2013 verweigern die Rückversicherungen eine Schadensdeckung für Funkstrahlung. Swiss Re warnt vor weiterem Ausbau http://files.newsnetz.ch/upload//3/0/30072.pdf (S.11)
Darf ich Sie konkret nach Ihrer eigenen Meinung fragen: Bei allen Vorteilen des 5G-Ausbaus- darf es angesichts dieser Fakten noch einen Grund geben (und welchen?), die zahlreichen Forderungen von Experten und renommierten Ärzteverbänden nach einem Moratorium für 5G bis zur zweifelsfreien Klärung NICHT sofort umzusetzen? Jeglicher 5G-Netzausbau vor einer Klärung müsste ja einen wichtigeren Grund haben als der in § 2 GG und § 20a GG gewährleistete Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt.
Gesichert nachgewiesen wurde eine Öffnung der Blut-Hirn-Schranke
https://www.diagnose-funk.org/download.php?field=filename&id=560&class=NewsDownload
zwar erst an Laborratten, aber eindeutig unterhalb unserer Grenzwerte. Als gesichert gilt auch die Beeinflussung der Hirnströme am Menschen (Schweizer Bundesamt für Umwelt, zitiert in WD 049/19 Seite 9). Trotzdem kursiert (auch seitens BfU und WD) das irreführende Fazit, 'gesundheitliche Auswirkungen seien nicht eindeutig bestätigt'. Dies impliziert die Auffassung, es sei womöglich gar nicht ungesund, unsere Gehirnströme zu beeinflussen.
Darf ich Sie konkret fragen. Halten Sie persönlich diese Sichtweise für ethisch akzeptabel? Würden Sie ihre eigenen Hirnströme stören lassen? Oder würden Sie es zulassen, die Störung der Blut-Hirn-Schranke, nach den Laborratten, an der Bevölkerung erneut zu testen?
m. f. Grüßen
Sehr geehrter Herr Reich,
Danke für Ihre Fragen zu diesem aktuellen Thema. und hoch komplexe Themen an. In ihrer Mail beziehen sie sich mehrfach auf dieselben Quellen (diagnose-funk und aerzte-und-mobilfunk), welche sich wiederum ihrerseits auf nur wenige Quellen beziehen. In diesem selbstreferenziellen System entstehen schnell solche Sätze wie "Als gesichert gilt auch ...", ohne dass das wirklich so wäre.
Bei 5G sprechen wir zunächst einmal „nur“ von einem neuen Mobilfunkstandard, der in unserer Betrachtung in Verbindung mit den zuletzt versteigerten Frequenzen nicht mehr oder weniger gefährlich ist als die Vorläufergenerationen. Für die Abwägung eines zusätzlichen potentiellen Risikos müssen wir jedoch differenzieren. Zunächst wesentlich ist das Frequenzband, auf dem gesendet werden soll. Bei den dafür vorgesehenen Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz kann man auf Erfahrungen und Untersuchungen zu anderen Anwendungen zurückgreifen, die sich auf eine Funkübertragung stützen. Gängige Modelle von WLAN-Routern senden beispielsweise in Frequenzbereichen 5 GHz und höher.
Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft (vgl. Bundesamt für Strahlenschutz) gibt es keinerlei Erkenntnisse darüber, dass die elektromagnetischen Felder von WLAN-Geräten generelle Gesundheitsrisiken bergen. Es gibt darüber hinaus keinen Grund anzunehmen, dass Forschungsergebnisse zu vorhergehenden Mobilfunkstandards nicht auch auf 5G übertragbar sind. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist nach aktueller Studienlage nicht von gesundheitlichen Schäden auszugehen, das gilt erst einmal auch für die Standards der fünften Mobilfunkgeneration 5G.
Stiftung Warentest hat kürzlich die Studienlage gesichtet und Entwarnung gegeben. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Faktenchecks finden Sie unter folgendem Link: https://www.sueddeutsche.de/digital/handystrahlung-5g-stiftung-warentest .... Da es aber natürlich Aspekte gibt, die wir aufmerksam betrachten müssen und zu denen wir noch Klärung brauchen beschäftigen wir uns im Bundestag in der SPD Fraktion gezielt gerade mit den gesundheitlichen Fragen. Da bin ich als Gesundheitspolitiker auch im entsprechenden Arbeitskreis beteiligt. Dazu gehören im Wesentlichen jedoch Planungen zu Endgeräten im 5G Bereich, die in der jetzigen Ausbaustufe noch gar nicht greifen. Der Ausbau der 5G-Netze in der Fläche wird letztlich auf leistungsfähigen LTE-Netzen aufbauen. Da hierfür bereits fundierte Ergebnisse der Risikoforschung vorliegen, werden wir in den kommenden Jahren zunächst die Lücken im LTE-Netz schließen, bevor 5G-basierte Technologien sukzessive aufgebaut werden. Es ist damit zu rechnen, dass sie mit der Vergabe von Flächenfrequenzen im Jahr 2025 mehr in die Fläche gehen. Die Zeit bis dahin werden wir nutzen, um Forschung und Entwicklung in diesem Bereich zu betreiben. Die von Ihnen vorgetragenen Bedenken sind uns also bekannt, den dahinterstehenden Argumenten möchten wir auf den Grund gehen.
Im Arbeitskreis der SPD Bundestagsfraktion werden wir daher in den kommenden Monaten Sachverständige aus verschiedenen Bereichen einladen und anhören. Vorgesehen sind Fachgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ministerien und Bundesbehörden, Geräteherstellern und Mobilfunkunternehmen, Wissenschaft und Forschung, Bürgerinitiativen und Umweltverbänden sowie Gewerkschaften. Ziel der Gesprächsreihe ist es, auf breiter Basis eine Expertise zu dem Thema zusammenzutragen, diese einer umfassenden Betrachtung zu unterziehen und mit allen Beteiligten zu diskutieren. Damit soll anschließend eine Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden, wie mit der zu erwartenden Zunahme elektromagnetischer Felder im Alltag der Menschen umzugehen ist. Wie Sie sehen, nehmen wir Ihre Bedenken ernst und haben bereits die Initiative ergriffen, um gegebenenfalls negativen Auswirkungen des Netzausbaus auf Mensch und Umwelt entgegenzuwirken. Keinesfalls ist es mein/unser Interesse in irgendeiner Form die Bevölkerung zum Testobjekt zu machen, ganz im Gegenteil, durch gute Auswertung von Risikoanzeigen und daraus abgeleiteten Regelungsvorhaben wollen wir und will ich gesundheitliche Schädigung vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Heidenblut