Antwort von Dirk Gronewold
CDU
• 16.12.2012

(...) Dieses Recht gilt auch nicht überall und jederzeit, sondern nur zu den allgemeinen Geschäftszeiten und in Geschäftsräumen, wozu aber auch die Privaträume von Kunden gehören, wenn er sich dort aufhält. Die Schwarzarbeitsbekämpfung hat den gleichen Ansatz, weswegen die Regelung dort aufgehängt ist und nicht in der Gewerbeordnung. (...)

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