Dirk Gronewold
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Frage von Tilman K. •

Frage an Dirk Gronewold von Tilman K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

[Frage v.~14:07 Uhr, korrigiert]

Hallo,

im Artikel des Anzeiger für Harlingerland vom 13.12.2012 über den Agrarpolitischen Abend mit dem Landvolk fordern Sie, das Limit von 170 kg Stickstoff in der DüngeVO (§4 Abs.2 Düngeverordnung, nicht "Düngerverordnung", idF v. 27.2.2007 BgBl. I S. 221) das pro ha und Jahr aus organischem Dünger ausgebracht werden dürfe, zu hinterfragen. Zu beachten sei u.a., daß es "bessere Sorten" gäbe, die auch zu höheren Erträgen führten.

Lassen Sie mich vorausschicken, daß es in der Verordnung um Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung geht. In §4 Abs.3 der Verordnung geht es bei den 170 kg nicht um N aus anderen org. Dünger.

a) Können Sie in Sachen "bessere Sorten" unter Berücksichtigung des sortenspezifischen N-Verwertungs- und (ggf.) N-Mobilisierungsgrades Beispiele nennen?

b) Nennen Sie bitte v.a. unter

- Berücksichtigung der Stickstoffgehalte der hier anzusprechenden Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung,

- ausbringungstechnischer Aspekte Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung

- Anwendung Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung in v.a. serieller) Kombination mit anderen N-Düngeranteilen an der Gesamtstickstoffversorgung

auch Ihre Forderung unterstützende Beispiele, in denen es auf mehrere Düngergaben über die Vegetationszeit (Kopfdüngung bei Getreide etc.) ankommt.

Vielen Dank

Tilman Kluge

Antwort ausstehend von Dirk Gronewold
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