Frage an Dirk Gronewold von Holger H. bezüglich Wirtschaft
Moin Herr Gronewold,
schon zweimal hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative gestartet, die kleinen Unternehmern und Existenzgründern schaden wird. Die Inititative „356/11“ soll künftig Handwerksbetrieben verbieten zu werben, wenn sie keinen Meistertitel haben, obwohl sie ja ordnungsgemäß angemeldet sind. Auch sollen danach bei diesen Unternehmen und ihren Kunden von jedem Rathausmitarbeiter Hausdurchsuchungen drohen, ohne dass es noch eines richterlichen Beschlusses bedarf. Das darf ja nicht einmal die Polizei.
Das geplante hat alles nichts mit Bekämpfung von Steuerhinterziehung oder ähnlichem zu tun, auch wenn es erstmal so klingt, weill es im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz steht. Für Steuervergehen und Hinterziehung von Sozialabgaben ist ja schon lange der Zoll zuständig.
Es ist ein reines Konkurrenz-Schutz-System für eingetragene Meisterbetriebe. Dafür hat die CDU mit den beiden Gesetzesinitiativen vor, die Grundrechte einzuschränken (Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung).
Während also Holländer, Polen und Franzosen nach der Dienstleistungsrichtlinie hier jederzeit meisterfrei selbständig handwerken dürfen, soll nach diesem Gesetz künftig ein Ardorfer, Willmsfelder oder Langeooger für seine Arbeiten nicht mehr werben dürfen. Gleichzeitig dürfen die hier lebenden Unternehmer dann jederzeit zu Hause und bei all ihren Kunden mit einer Durchsuchung durch den Landkreis rechnen.
Es ist damit zu rechnen, dass eine CDU geführte Landesregierung die bisher im Bundesrat erfolgreich, aber im Bundestag jeweils erfolglos gebliebenen Vorhaben erneut auflegen wird.
Vermutlich stehen Sie hinter diesem Vorgehen. Würden Sie hier bitte vor der Wahl begründen warum Ihnen dies so wichtig ist.
Und wenn Sie anderer Meinung sind natürlich auch ;-)
Munter holln
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Soweit ich es recherchieren konnte, handelt es sich um eine Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Es gibt speziell dem Zoll bestimmte Eingriffsrechte zur Schwarzarbeitsbekämpfung. Die Initiative will erreichen, Handwerkerleistungen, die nicht zugelassen sind, stärker zu bekämpfen.
Wenn alles ordentlich angemeldet ist und jemand die Tätigkeiten ausüben darf, die er ausübt, hat er kein Problem. Das Betretungsrecht ist vollkommen normal und findet sich in anderen Vollzugsgesetzen. So muss beispielsweise eine Döner-Bude eine Lebensmittelkontrolle dulden. Dieses Recht gilt auch nicht überall und jederzeit, sondern nur zu den allgemeinen Geschäftszeiten und in Geschäftsräumen, wozu aber auch die Privaträume von Kunden gehören, wenn er sich dort aufhält. Die Schwarzarbeitsbekämpfung hat den gleichen Ansatz, weswegen die Regelung dort aufgehängt ist und nicht in der Gewerbeordnung.
Wer Dienstleitungen anbietet, die er nicht anbieten darf, darf dafür auch nicht werben. Hierbei wird nicht differenziert, ob es sich um deutsche Staatsbürger oder EU-Ausländer handelt.
Zielrichtung des Gesetzesentwurfes ist es den "ordentlichen" deutschen Handwerksmeister zu schützen, der mehrere Gesellen sozialversichert beschäftigt.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Gronewold