Antwort von Dirk Bodo Aßmuth
AfD
• 06.09.2013

(...) Bei der Aufnahme neuer Mitglieder verpflichtet die AfD jedes potentille Mitglied seine Vormitgliedschaften bei Parteien auf dem Aufnahmeantrag schriftlich zu benennen. Vorherige oder aktuelle Mitgliedschaften bei der NPD und DVU sind mit einer Mitgliedschaft bei der AfD unvereinbar. (...)

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