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Frage von Ludger S. •

Frage an Dirk Becker von Ludger S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

tarifeinheitsgesetz

sehr geehrter Herr Becker.

Sie sind nicht auf die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes eingegangen. Sie wissen, dass das BVerfG demnächst darüber entscheiden wird. Ihre Argumentation weiter vorne ist oberflächlich, weil diese Überlegungen keinerlei rechtliche Rechtfertigung für einen Verfassungsverstoss hergeben. Mit Zweckmäßigkeitsüberlegungen kann man ein Grundrecht nicht aushebeln. Ich denke, Sie wissen es, haben aber dem dennoch zugestimmt, weil die Fraktionsführung es so wollte. Ich erwarte mehr Courage für einer eigene Meinung. In einigen Monaten steht die Fraktion und Frau Nahes blamiert da. Es ist zum Weinen mit dieser Fraktion. Warum also haben Sie nicht ausführlich geantwortet und die verfassungsbedenkend auch der Bundestags-Rechtsexperten nicht erwähnt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sikora,

Sie haben natürlich Recht, dass die Verfassungskonformität des Tarifeinheitsgesetzes im Vorfeld diskutiert wurde. Dabei haben sich sowohl Stimmen gefunden, die sich für als auch gegen die Verfassungskonformität ausgesprochen haben.

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Reiner Hoffmann, attestierte dem Gesetzentwurf, dass er geeignet ist, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu stützen. Er wies darauf hin, dass für die Gewerkschaften des DGB das Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ politische Grundlage des Handelns im Betrieb, in der Branche und in der Gesellschaft sei. Dies könne nun mit dem Gesetz verwirklicht werden.

Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und ausgewiesener Staatsrechts-wissenschaftler, Hans-Jürgen Papier, betonte, dass die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen dem Ziel der Wahrung eines funktionsfähigen Tarifvertragssystems, des angemessenen Ausgleichs mit den konkurrierenden Belangen anderer Parteien des Tarifvertragssystems und des schonenden Ausgleichs mit den Gemeinwohlbelangen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dienen. Er sah daher in der Anhörung keine überzeugenden Gründe, dass der Gesetzgeber die Grenzen seines Gestaltungsspielraums bei einer Regelung der Tarifeinheit nicht einhielte. Der Gesetzgeber könne grundsätzlich eine Regelung der Tarifeinheit nach Maßgabe des Mehrheitsprinzip beziehungsweise der Repräsentativität in verfassungsrechtlich zulässiger Weise treffen. Darüber hinaus wurde die Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfes vom Bundesarbeitsministerium, dem Bundesjustizministerium und dem Bundesinnenministerium eingehend geprüft.

Sie sehen also, dass im Vorfeld ein breit aufgestellter Abwägungsprozess stattgefunden hat, in dem versucht wurde eine mögliche Verfassungswidrigkeit auszuschließen. Die letztendliche Entscheidung über die Verfassungskonformität des Tarifeinheitsgesetzes liegt jedoch beim Bundesverfassungsgericht. Gerade weil beim Tarifeinheitsgesetz sehr kontrovers über die Verfassungskonformität diskutiert wurde, kann weder von Ministerien noch vom Bundestag vorhergesagt werden, wie die Abwägung des Bundesverfassungsgerichtes schließlich ausfallen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Becker