Portrait von Dirk Becker
Dirk Becker
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dirk Becker zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Stefanie S. •

Frage an Dirk Becker von Stefanie S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Becker,
im Jahr 2006 habe ich mich an dem von den Genossenschaftsbanken angebotenen und wegen der sicheren Einspeisevergütung empfohlenen Fonds Geno Bioenergie 1beteiligt. Die Verzinsung liegt bei 6 %. Nun sollen rückwirkend die Einzelanlagen als Gesamtanlage definiert werden. Dies würde zum Aus der Anlage führen und das Geld der Investoren, überwiegend kleine Anleger wie ich, wäre verloren. Ich gehöre zu den Menschen die ein Leben lang gearbeitet und 2 Kinder erzogen haben und nun für das Alter vorsorgen wollten. Im Abgeordnetenwatch lese ich, dass diese Rechstmeinung (eine Anlage, statt 40 Einzelanlagen) bereits beim Bau der Anlage bekannt gewesen sei. Meine Fragen:
Was hat die SPD-Fraktion getan, um Investoren und Betreiber über die tatsächliche Rechtslage zu informieren?
Wie, wo und wann hat die Bundesregierung diese Rechtsmeinung, dass es sich um eine Gesamtanlage handelt, über die Bundesratsdrucksache hinaus veröffentlicht?
Was hat die Bundesregierung und die SPD Fraktion dagegen unternommen, dass über Jahre hinweg (2004 bis 2009) nach ihrer Auffassung überhöhte Einspeisevergütungen gezahlt wurden?
Man hat doch sicher gewußt, dass gerade bei einem von den Volksbanken vertriebenen Produkt die kleinen Leute ihr Geld anlegen. Ich habe Sorge, dass wieder mal der kleine Mann im Stich gelassen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Schmid

Portrait von Dirk Becker
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schmid,

im Fondsprospekt des Geno Bioenergie 1 steht unter Punkt 2.4 auf Seite 16: "Der Berechnung der möglichen Einspeiseerlöse der Biogasanlage nach EEG liegt die gutachterlich bestätigte Annahme zugrunde, dass die 40 Biogasanlagen jeweils als Einzelanlagen angesehen werden und damit jeweils die höheren Grundvergütungssätze für Anlagen bis 150 kW beziehungsweise bis 500 kW gemäß Paragraph 8 Absatz 1 EEG anzuwenden sind. Allerdings besteht hierfür keine Rechtssicherheit, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Biogasanlagen insgesamt als Gesamtanlage angesehen werden. Dies würde sich reduzierend auf die Einspeiseerlöse und damit gegebenenfalls auf die geleisteten Leasingraten auswirken und könnte zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitalanlage führen." (zitiert nach "neue energie", 04/2009, S. 93)

Ich sehe in erster Linie die Verantwortlichen für den Finanzierungsfonds und auch die Finanzinstitute wie manche Volksbanken in der Pflicht, die eine Beteiligung an diesen Fonds beworben haben. Soweit bei solchen Verkaufsberatungen die Belange des Verbraucherschutzes durch Verweis auf bestehende Risiken nicht ausreichend deutlich geworden sind, liegt die Verantwortung dafür bei den Banken und nicht beim Gesetzgeber.

Soweit aber solche Risiken für die Anleger bekannt waren, ist das Investment in solche Fonds ein Risikoinvestment gewesen. Dafür kann der Gesetzgeber keine Verantwortung übernehmen. Insofern ermutige ich Sie, dass Sie Ihre Regressansprüche prüfen lassen sollten. So sehr ich es bedaure, aber eine andere Möglichkeit sehe ich momentan nicht.

Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Becker, MdB