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Frage von Volker T. •

Frage an Dirk Becker von Volker T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Becker,
werden Apotheken eigentlich vom Staat oder den Krankenkassen bezuschusst?
Hintergrund: In Apotheken fällt es immer wieder auf das sehr viel Personal zur Verfügung steht und die Logistic für fehlende Medikamente ist ja auch recht flott.
Ein weiterer Hintergrund:
In Dorsten, dort habe ich einen Zweitwohnsitz, gibt es in der Innenstadt auf ca. 2km 7 Apotheken, aber in den Vororten Hardt, Östrich sowie im Nachbarort Gahlen gibt es keine Apotheke, sehr wohl gibt es dort aber Ärzte. Ich habe auch mal einen Apotheker in Dorsten angesprochen weil mal wieder ein Medikament felhte. "Ja, dann müssen Sie zu der Apotheke gehen wo Ihr Arzt ist". Ja ausgerechnet dort war keine. Hier muß doch ein riesiges Einsparpotential vorliegen. Ich wollte keinem Patienten unnötige Wege zumuten aber da 7 Apotheken auf ca. 2km und an der anderen Seite keine einzige, die könnte man doch besser Aufteilen.
Mit freundlichen Grüßen und ein schönes neues Jahr
Volker Teutloff

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Teutloff,

vielen Dank für ihre Anfrage zum Thema Apothekendichte und Bedarfsplanung.

*1*. Apotheken werden weder vom Staat noch den Kostenträgern bezuschusst - sie sind Gewerbebetriebe. Durch das Gesetz über das Apothekenwesen ist ihnen die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zugewiesen.

*2*. Zur Frage, wie viel Personal in einer Apotheke arbeitet, schreibt die Apothekenbetriebsordnung lediglich vor (§ 3 Abs. 1-3):

„(1) Das das Apothekenpersonal aus pharmazeutischem und nichtpharmazeutischem Personal besteht.

„(2) Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Apotheke muss das notwendige pharmazeutische Personal vorhanden sein.

„(3) Das pharmazeutische Personal umfasst daher:

1. Apotheker,

2. Personen, die sich in der Ausbildung zum Apothekerberuf befinden,

3. pharmazeutisch-technische Assistenten,

4. Personen, die sich in der Ausbildung zum Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten befinden,

5. Apothekerassistenten,

6. Pharmazieingenieure,

7. Personen, die sich in der Ausbildung zum Beruf des Pharmazieingenieurs befinden,

8. Apothekenassistenten,

9. pharmazeutische Assistenten.“

*3.* Für den selbstständigen Betrieb einer Apotheke ist nach dem Gesetz über das Apothekenwesen die Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde Voraussetzung. Seit dem Wegfall der Bedürfnisprüfung für Apotheken durch das sog. "Apothekenurteil" des BVerfGs besteht für Apotheker Niederlassungsfreiheit.

Zu Ihrer weiteren Information: Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) hat das sog. Mehrbesitzverbot aufgehoben und ermöglicht es Apothekern, neben einer persönlich geführten Hauptapotheke bis zu drei Filialapotheken zu betreiben. Zudem ist seit der Erlaubnis des Arzneimittel-Versandhandels durch das GMG eine Versorgung mit Arzneimitteln auch über Internet-Apotheken möglich. Vor allem Bürgerinnen und Bürger, die berufstätig sind oder deren Mobilität durch Krankheit bzw. Alter eingeschränkt ist oder die eine größere Entfernung zu ihrer nächsten Apotheke zurücklegen müssen, profitieren von dieser Art der Arzneimitteldistribution.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Becker, MdB