Frage an Dirk Becker von Kurt F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Becker,
Sie rechtfertigen die Abfrage von über zehntausend (!) TK- Verbindungsdaten im Fall des sog. Holzklotzmörders gegenüber Herrn Klöpper wie folgt:
"Dabei müssen Sie jedoch auch bedenken, dass es sich bei dem Fall, zu dem die Daten abgefragt wurden, um einen Mord gehandelt hat. Dies ist das schwerste Verbrechen, was das deutsche Strafrecht kennt und gerade bei einer solchen Tat ist das Aufklärungsinteresse sehr hoch [...] Die Polizei hat durch das Abstecken eines möglichen territorialen Rahmens versucht, den Kreis der potenziellen Täter abzustecken."
Ist Ihnen das Urteil 1 BvR 330/96 des BVerfG bekannt? Hieraus:
"Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis für die Annahme, dass der durch die Anordnung Betroffene als Nachrichtenmittler tätig wird."
Hier wird also ein KONKRETER TATVERDACHT vorausgesetzt. Meine Frage: Ist es Ihrer Meinung nach ein konkreter Tatverdacht, in einem örtlichen Radius von mehr als zwei Kilometern und einem zeitlichen Radius von 5 Stunden um einen Tatort herum telefoniert zu haben? Bitte überlegen Sie die Antwort gut, denn wenn Sie mit Ja antworten, würden alle Bundesbürger sofort unter kokretem Tatverdacht stehen, sofern sie theoretisch in dieser Zeit an einem beliebigen Tatort hätten sein können! Die von Ihnen angesprochene territoriale Grenze um den Tatort herum spielt dabei übrigens keine Rolle, weil in unserer mobilen Gesellschaft auch Verbrecher binnen kürzester Zeit große Strecken zurücklegen können. Die Begrenzung auf die Reichweite des Telefonmastens war somit rein pragmatischer Natur und damit rein willkürlich.
Falls Sie meine Frage nach dem hinreichenden Tatverdacht mit Ja beantworten, plädieren Sie für die Aufhebung bzw. Umkehr der Uschuldsvermutung!
mfg Kurt Felgendreher
Sehr geehrter Herr Felgendreher,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich aufgrund der hohen Arbeitsbelastung als Bundestagsabgeordneter nur Anfragen beantworten kann, die aus meinem Wahlkreis an mich gerichtet werden oder mein Fachbereich Energiepolitik betreffen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die für Ihren Wahlkreis
zuständigen Abgeordneten.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Becker, MdB