Frage an Dirk Becker von Daniel K. bezüglich Innere Sicherheit
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28411/1.html
Sehr geehrter Herr Becker, wenn Sie den Heise Beitrag gelesen haben, und ich dazu Ihre Worte zitieren darf:
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Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz dafür Sorge getragen, dass der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung und dem Schutz vor schweren Straftaten mit hohen, grundrechtssichernden Schwellen verknüpft ist, so dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt. Aus diesem Grund habe ich nach reiflicher Überlegung dem Gesetzentwurf zugestimmt.
ZITAT
Dann möchte ich gerne Wissen wo im vorliegenden Fall das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit bleibt wenn die Daten von etwa 10.000 Telefonnutzern abgefragt werden und es nicht einmal sicher war dass der Täter ein Handy besass, es benutzte oder ob er im abgefragten Gebiet wohnt.
Ist dieses Vorgehen das, was Sie mit Ihrer Zustimmung zum Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung erreichen wollten? Ich hoffe nicht - und ich hoffe dass Beispiele dieser Art die SPD endlich dazu bewegen dem Überwachungsstaat ein Ende zu machen.
Ansonsten muss ich mich ernsthaft fragen, ob eine Partei die immer für die Freiheit stand und in der ich auch aus diesem Grund Mitglied bin, die richtige für mich ist.
Sehr geehrter Herr Klöpper,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Juli 2008 zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat die SPD einerseits im Auge behalten, dass der Staat für unsere Sicherheit zu sorgen hat und daher die berechtigten Strafverfolgungsinteressen des Staates angemessen berücksichtigt werden müssen. Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein müssen. Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt. Dabei gilt künftig wie bisher, dass sie – wie künftig bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch – grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf. Neu ist dabei, dass Straftaten grundsätzlich nicht in Frage kommen, die im Höchstmaß mit weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Die Tat muss – auch diese ausdrückliche Regelung ist neu – auch im konkreten Einzelfall schwer wiegen.
Mit Ihrer Anfrage kritisieren Sie die Abfrage der Daten 10.000 Telefonnutzern. Dabei müssen Sie jedoch auch bedenken, dass es sich bei dem Fall, zu dem die Daten abgefragt wurden, um einen Mord gehandelt hat. Dies ist das schwerste Verbrechen, was das deutsche Strafrecht kennt und gerade bei einer solchen Tat ist das Aufklärungsinteresse sehr hoch. Durch die absolute Strafandrohung der lebenslangen Verurteilung handelt es sich um ein Strafmaß, das die Mindestvoraussetzung von fünf Jahren Strafandrohung für die begangene Tat zur möglichen Datenabfrage um ein Vielfaches überschreitet. Des Weiteren wurden nicht pauschal die Daten von 10.000 Nutzern abgefragt. Die Polizei hat durch das Abstecken eines möglichen territorialen Rahmens versucht, den Kreis der potenziellen Täter abzustecken. Dass durch die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung eine möglichst große Anzahl an Leuten überprüft wird, ist durch das Gesetz keinesfalls beabsichtigt.
Bei den Beratungen zu dem Gesetz, das die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht, hat die SPD dafür Sorge getragen, dass die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung und –abfrage mit hohen, grundrechtssichernden Standards verknüpft ist, so dass die Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Becker