Frage an Dirk Becker von Thomas M. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Becker,
alle Parteien haben sich den Umwelt- und Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben. Als Hauptumweltverschmutzer werden dabei oft die Autofahrer dargestellt. Gerade hier gibt es aber die Möglichkeit, in nicht unbeachtlichem Umfang eine Entlastung zu erreichen, nämlich durch gasbetriebene Fahrzeuge. Hierbei gibt es zum Einen den Antrieb mit Erdgas, zum Anderen den mit Flüssiggas (auch als Autogas bekannt). Beide Antriebsarten werden durch reduzierte Steuersätze gefördert, wobei diese Steuersätze bei Erdgas bis 2020, für Flüssiggas dagegen nur bis 2009 festgeschrieben sind.
Die vom Ressort meines Lieblingsministers Jürgen T. für diese Ungleichbehandlung vorgebrachten Gründe können, wie bei fast allem aus dem Hause von Flaschenpfand-Jürgen, nicht überzeugen. Neben "fiskalischen Aspekten" (vulgo: mehr Geld in die klammen Kassen) wird von "Synergieeffekten" zwischen Biogas und Erdgas gesprochen, Biogas scheint demnach wohl in Erdgasautos einsetzbar zu sein (es dürfte unter Einbeziehung von Subventionen aber wohl auch die teuerste Energieform sein). Angesichts der Vorteile von Flüssig- gegenüber Erdgas ist die steuerliche Ungleichbehandlung m.E. ungerechtfertigt.
Diese Vorteile sind: nahezu jedes Benzinfahrzeug ist nachrüstbar, ohne größere Eingriffe ins Mototormanagement, hierdurch wäre bei zunehmender Zahl der Fahrzeuge eine relativ schnelle Entlastung der Umwelt möglich. Zudem ist das Tankstellennetz europaweit gut ausgebaut. Eine Nachrüstung auf Erdgas ist dagegen schwierig, rd. doppelt so teuer wie eine Erdgasumrüstung, bei minimaler Reichweite für eine Gasfüllung, eine typisch deutsche "Insellösung" ohne nennenswertes ausländisches Tankstellennetz. Also gibt es Erdgasantrieb fast ausnahmslos für Neufahrzeuge, was die Verbreitung natürlich erheblich verlangsamt und unter Umweltaspekten kaum relevant werden dürfte.
Wie stehen Sie zu einer Gleichstellung der Förderung von Flüssig- und Erdgasfahrzeugen (d.h. eine Festschreibung auch des derzeitigen Steuersatzes für Flüssiggasfahrzeuge bis 2020)?
Neben Umweltgründen sprechen auch handfeste wirtschaftliche Gründe für eine entsprechende Förderung: auf absehbare Zeit dürften die Benzinpreise kaum sinken, jeder Gasfahrer hätte aber mehr Kaufkraft für andere Zwecke frei. Bei den Betrieben, die Umrüstungen auf Autogas vornehmen, handelt es sich (nahezu?) ausschließlich um klein- und mittelständische Unternehmen, einer besonderen Zielgruppe in der Wirtschaftsförderung. Die zeitliche Begrenzung der Steuerfestschreibung ist ein Investitionshemmnis, da sich für viele potentielle Fasfahrer die Umrüstung nicht amortisieren würde.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mohr
Sehr geehrter Herr Mohr,
vielen Dank für Ihre Frage zur steuerlichen Förderung von erdgas- und flüssiggasbetriebenen Fahrzeugen.
Die von Ihnen kritisierte Ungleichbehandlung von erdgas- und flüssiggasbetriebenen Fahrzeugen ist in der Tat weder ökonomisch noch ökologisch zu rechtfertigen. Deshalb haben sich SPD und CDU/CSU auch entschlossen, dies zu ändern.
In der sog. „Energiesteuernovelle“ ist vorgesehen, das auch flüssiggasbetriebene Fahrzeuge zukünftig bis 2020 steuerlich im gleichen Maße gefördert werden sollen wie erdgasbetriebene Fahrzeuge. Diese Novelle sollte eigentlich in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden. Leider ist es wegen der Neuwahlen nicht mehr dazu gekommen. Dies wird 2006 nachgeholt.
MfG
Dirk Becker