Frage an Dirk Becker von Kaspar P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Becker,
Stichwort "Vverkauf von Hypothekenkrediten"
Unter Bezug auf die in letzter Zeit gesandeten Beiträge und Veröffentlichungen in Medien über die geradezu grotesken Situationen, die aufftreten können, wenn Banken nicht notleidende Kredite an Finanzverwerter verkaufen, frage ich Sie:
Was haben Sie in Bezug auf eine Änderung zur Verbesserung der Situation von kleinen Häuslebauer, deren , wohlgemerkt nicht notleidende sondern immer bediente ,Hypothekenkredite in die Hände von Finanzausbeutern gefallen sind. Durch jetzige Gesetzeslage erlischt der zwischen dem Grundschuldgeber und Darlehensgeber verinbarte Sicherungs- vertrag, der die Höhe der Inanspruchnahme der Grundschuld an den Resrtkredit bindet mit der Übertragung an den Erwerber.
Wie und wann wollen Sie die Gesetze ändern, die es jetzt diesen Haien ermöglichen, dies hemmungslos auszunutzen wie es jetzt zb Lone Star vertreten durch den ExMopedfahrer Friedrich Merz geschieht??
Sehr geehrter Herr Prim,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch de zum Thema Verkauf von Hypothekenkrediten.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Initiative ergriffen, um die Stellung des Kreditnehmers bei Verkäufen von Kreditforderungen zu verbessern. In dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken ist festgehalten, dass im Bereich der Verkäufe von Kreditforderungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Nach einer Prüfung möglicher Regelungen werden Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen noch in die derzeitige Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag eingebracht. Diese gründliche Beratung wird zügig mit dem Gesetzesbeschluss abgeschlossen werden. Bei der Beratung wird es sowohl um verbesserte Transparenz für den Kreditnehmer als auch um die Problematik der Doppelsicherung durch Grundschuld und parallele Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (Schuldanerkenntnis) gehen. Ferner wird bei Kündigungen von Kreditverträgen der Schutz der Verbraucher zu stärken sein.
Ich möchte darauf verweisen, dass das Auseinanderfallen von Grundschuld und Forderung im Falle eines Kreditforderungsverkaufs mit der grundsätzlichen Ausgestaltung der Grundschuld im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammenhängt (vgl. § 1191 BGB). Anders als bei einer Hypothek, bei der die Forderung nicht ohne die Hypothek und die Hypothek nicht ohne die Forderung übertragen werden kann (vgl. § 1153 Abs. 2 BGB), ist dies bei einer Grundschuld sehr wohl möglich. Das BGB trifft für derartige Fälle im Übrigen auch Regelungen, die den Schuldner gegenüber ei-nem neuen Gläubiger schützen. So muss nach dem geltenden Recht auch der Erwerber einer Grundschuld die Einreden aus dem Sicherungsvertrag, der den Kreditnehmer vor einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme durch den Gläubiger schützt, gegen sich gelten lassen (§§ 1192, 1157, 892 BGB). Die Bindung des Erwerbers tritt kraft Gesetzes ein d.h. unabhängig davon, ob der Darlehensnehmer, die veräußern-de Bank und der Erwerber der Grundschuld dies vereinbaren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Erwerber die Grundschuld „gutgläubig einredefrei“ erwirbt. Ein theoretischer Fall – denn der gute Glaube ist dann ausgeschlossen, wenn der Erwerber den Sicherungszweck der Grundschuld und die Höhe der gesicherten Forderung kennt. In der Praxis achten Kreditinstitute, die Grundschulden abtreten, sehr genau darauf, dass der Erwerber diese Kenntnis erhält. Sonst können sie sich ihrem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig machen.
In den letzten Jahren hat, mit dem Ziel der Renditesteigerung, die Praxis der Banken erheblich zugenommen, Forderungen aus Kreditverträgen zu verkaufen. Seriöse Schätzungen beziffern dieses Volumen auf ca 10 -12 Mrd. Euro pro Jahr. Mit dieser Entwicklung müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen Schritt halten. Daher hält die Koalition es für notwendig, die Stellung des Kreditnehmers bei solchen Kreditverkäufen zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Becker, MdB