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Frage von Fred K. •

Frage an Dirk Becker von Fred K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Becker,

auch wenn es zeitlich auf den ersten Blick nicht so aussieht, so hängt u.a. die genannte Reform doch mit dem im November 2007 vorgelegten Referententwurf über die geplante Erbschaftssteuer-Reform eng zusammen.
Aus dem Entwurf entnehme ich, dass ich nur noch als entfernter Verwandter meiner Schwester angesehen werde, also Klasse II der prozentualen Besteuerung und im unteren Bereich der Vererbung mit der Klasse III zahlungsmässig identisch behandelt werde. Eine grossartige Reform für den Fiskus zwecks Freistellung von Unternehmungs-Erben, unter Bedingungen sicher, aber dies ist dann wieder eine Fleissaufgabe der findigen Steuerberater-Branche!

Übrigens würde dies im ETW-Wohnungs-Erbfall (Verkehrswert ca.170000 €) von meiner 85-jährigen Schwester ab April oder Juli 2008 total 45000 € an Steuern kosten und nicht 15.589 € wie noch nach jetzigem Recht. Bingo! Wieder so eine Umverteilung von unten nach oben, wie schon unter Schröder mit der Steuerfreistellung von Unternehmensteilverkäufen von AGs. Diese Anbiederung an die Grossfinanz als Arbeitsplatzbeschaffer hat übrigens um 2000 bzw. später nicht geklappt, sondern nur Münterfehrings "Heuschrecken" auf den Plan gerufen.

Was soll ich also Ihrer Meinung nach tun, denn ich kann das Geld in meinem hohen Alter wirklich gut gebrauchen, soll aber nach dem evtl. Willen des Gesetzgebers mit knapp 30000 € mehr dazu beitragen, dass das Erbschaftssteueraufkommen insgesamt die Höhe von 4 Mrd. € nicht unterschreitet?

Warum wird nicht wie in anderen klugen europäischen Staaten ein zusätzlicher Freibetrag für Familienmitglieder ab dem 65. Lebensjahr gewährt?

Gern sehe ich Ihrer Antwort entgegen und grüsse Sie als bisher treuer SPD-Wähler
Fred Krebeck.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krebeck,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 09. Dezember 2007 zum Sachverhalt der Erbschaftssteuerreform.

Die SPD hat sich in ihrem Hamburger Programm darauf verständigt, Empfänger leistungsloser Einkommen stärker in die Pflicht zu nehmen und Aufgaben der öffentlichen Hand verstärkt durch Steuern auf alle Einkunftsarten als durch Beiträge zu finanzieren. Dies ist u. a. notwendig, um den Fortbestand der sozialen Sicherungssysteme, Aus- und Weiterbildungsangebote, Kinderbetreuungsmöglichkeiten in ihrem jetzigen Umfang zu erhalten und wenn möglich ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Vor allem große Erbschaften sollen stärker an der Finanzierung der Zukunftsaufgaben in den Ländern beteiligt werden. Nicht zuletzt soll durch eine Verringerung des Anteils der Beiträge an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Faktor Arbeit entlastet werden.

Ihre Ansicht, es würde eine Umverteilung von unten nach oben stattfinden, teile ich nicht. Der Gesetzentwurf schafft ein verfassungsgemäßes Bewertungsrecht, verschont normale Erbschaften im engsten Familienkreis und knüpft die Begünstigung des Betriebsvermögens an den Erhalt von Arbeitsplätzen. Durch die realitätsgerechtere Bemessung des Immobilienwertes anhand des Verkehrswertes werden Erben wertvoller Immobilien in Zukunft stärker zur Kasse gebeten als bisher. Im engen Familienkreis dagegen werden die Mehraufwendungen durch höhere Freibeträge kompensiert. Selbstgenutztes Immobilieneigentum („Omas Häuschen“) bleibt also weiterhin freigestellt. Für Firmenerben gibt es tatsächlich Steuererleichterungen. Diese sind aber an den Erhalt von Arbeitsplätzen für die Dauer von 15 Jahre gekoppelt, wobei 70 % der Lohnsumme für mindestens 10 Jahre erhalten bleiben muss. Für jedes Jahr, in dem diese Lohnsummengrenze nicht eingehalten wird, erfolgt eine volle Nachversteuerung (mit Progressionsvorbehalt). Die Verschonung von Betriebsvermögen gilt jedoch nicht für Betriebe, deren Verwaltungsvermögen (fremdvermietete Grundstücke, Wertpapiere im Streubesitz) mehr als 50 % des Betriebsvermögens ausmacht.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Becker