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Frage von Thomas M. •

Frage an Dirk Becker von Thomas M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Becker,

mit Verwundern habe ich die Gesetzesinitiative der Berliner SPD, das bestehende Waffengesetz in Hinblick auf "Stichwaffen" bzw. Messer zu verschärfen, zur Kenntnis genommen.

In England hat das geradezu absurde und äußerst rigide Waffengesetz in Bezug auf Messer keinerlei Verbesserungen gebracht.

Die Schweiz hat im März ihr Waffengesetz in Hinblick auf Messer liberalisiert. Auch Österreich hat trotz eines recht lockeren Waffengesetzes kein Messerproblem.

Die Aufregung des Herrn Körting aus Berlin kann ich also nicht ganz nachvollziehen.

Mit großem Entsetzen habe ich allerdings den Inhalt des Gesetzesentwurfes gelesen.

Frau von der Aue hat im Bundesrat zwar so nett gesagt, dass auf polizeiliche Erfahrungen zurückgegriffen wurde bei der "Erstreckung bestimmter Messer auf den Waffenbegriff", aber das erscheint mir unwahrscheinlich.

Unter anderem wird ein Mitführverbot für alle Messer mit feststellbarer Klinge, die einhändig feststellbar sind, verlangt? Das trifft sogar auf manche Schweizer Messer zu.
Eine feststellbare Klinge ist nun wirklich keine Waffeneigenschaft - man verringert nur gehörig die Chance, sich versehentlich selbst in die Finger zu schneiden.
Und das ein Werkzeug gerade an Nutzen gewinnt, wenn man es mit nur einer Hand bedienen kann, sollte jedem klar sein, der sein Handy nicht beidhändig bedient. Sogenannte Einhandmesser sind, fernab von jedweden Waffennarren, in erster Linie furchtbar praktisch.

Dieser Gesetzesentwurf zählt nicht nur Dolche zu den Waffen (wie auch jetzt schon), sondern degradiert zahllose Werkzeuge zu Vitrinenstücken.

Der Inhalt des Gesetzesentwurf in seiner aktuellen Fassung zeigt gravierende Mängel in der Sachkenntnis. Wie stehen sie als SPD-Mitglied zu diesem konkreten Gesetzesentwurf der Berliner SPD? Sehen sie "nur" inhaltlichen Nachbesserungsbedarf oder haben sie eine ganz andere Meinung?

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Müller.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Verschärfung des Waffengesetzes“ vom 20. November 2007.

Im September dieses Jahres haben Bundesrat und Bundestag aufgrund einer Gesetzesinitiative des Landes Hamburg eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Von nun an sind die Länder ermächtigt bestimmte Zonen einzurichten, in denen das Tragen von Messern verboten ist. Hierdurch sollen vor allem zunehmende schwere Körperverletzungen vermieden werden.

Der Senat von Berlin hat am 09. November 2007 wiederum einen Vorschlag zu einer weiteren Änderung des Waffengesetzes in den Bundesrat eingebracht. Durch die bisherige Änderung des Waffengesetzes wäre Berlin bereits ermächtigt bestimmte waffenfreie Zonen einzurichten. Der Berliner Innensenator Körting sieht gerade in Berlin allerdings das Problem eines Flickenteppiches, da die Gewalt nicht auf bestimmte Stadtteile beschränkt ist. Das Überprüfen bestimmter Zonen sei daher nicht praktikabel.

Die Art der nun zusätzlich verbotenen Messer ist beim beschlossenen Hamburger Gesetzesantrag als auch bei der Initiative von Herrn Körting gleich. Bisher waren lediglich Butterfly, Spring-, Faust- und Fallmesser sowie Wurfsterne verboten. Im neuen Gesetz sollen Messer, die bisher trotz ihrer Gefährlichkeit durch den Schliff der Klingen für Erwachsene frei erwerbbar und tragbar waren, als Waffen eingestuft werden. Zudem sollen als "Waffen" definiert werden: feststehende Messer mit einer Klingenlänge ab zwölf Zentimetern sowie feststellbare Klappmesser, die länger als 8,5 Zentimeter und einhändig feststellbar sind.

Grundsätzlich halte ich ein ständiges mit sich führen von Waffen (inklusive manche Messer) für bedenklich, da es der Eskalation von Gewalt in bestimmten Situationen Vorschub leisten kann. Auf der anderen Seite müssen begründete Ausnahmen zugelassen sein. Innensenator Körting hat hierzu mehrfach betont, es gehe ihm nicht um ein "Verbot von Schweizer Taschenmessern" oder anderen handelsüblichen Taschenmessern.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Becker, MdB