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Dirk Becker
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Frage von Andreas R. •

Frage an Dirk Becker von Andreas R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Becker,

da Sie dem neuen Gesetz zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten zugestimmt haben, möchte ich von Ihnen wissen, wie Sie zu der Verfassungsmaßigkeit dieses Gesetzes stehen und ob es tatsächlich Ihr Ernst ist, eine 2-Klassen Gesellschaft zu schaffen? Der allgemeine Bürger, Unternehmen und Journalisten gegen die privilegierten Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern.

Sie missachten mit Ihrer Zustimmung geltendes Gesetz z.B. auf mein Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben!

Ist Ihnen bewusst, dass mit den auch von mir zukünftig vorliegenden Kommunikationsdaten eindeutige Bewegungsprofile erstellt werden können. Was habe ich Ihnen und dem deutschen Staat angetan, dass Sie bei einem solchen Gesetz Ihre Zustimmung gegeben haben?

Wie stehen Sie zu der großen Zustimmung zu einer Massen-Verfassungsbeschwerde als Gegenbewegung zu dem mit Ihrer Untersützung beschlossenen Gesetzes?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rohrmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rohrmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. November 2007 zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Ich kann Ihre geäußerten Bedenken sehr gut nachvollziehen, kann Ihnen aber versichern, dass unsere Demokratie bereits völlig anders aussehen würde, wenn die SPD nicht mit in der Regierung wäre. Leider wird das nicht immer sichtbar. Unser Koalitionspartner CDU/ CSU hätte sich sicherlich ansonsten schon in vielen weiteren Dingen durchgesetzt. Ich möchte Sie nur an einige Aussagen der Bundesminister Schäuble und Jung in den vergangenen Wochen und Monaten erinnern.

Bei dem Gesetz der Vorratsdatenspeicherung teile ich die grundsätzliche Angst vor einem Paradigmenwechsel. Dagegen stehen für mich jedoch Aspekte, die ebenfalls in die Abwägung miteinbezogen werden müssen. So haben sich in der Sachverständigenanhörung namhafte Experten (auch Verfassungsrechtler) für die Regelung ausgesprochen. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Daten zu Abrechnungszwecken auch heute schon gespeichert würden und die Ermittlungsbehörden auch heute schon auf diese zugreifen könnten. An dem Richtervorbehalt ändert sich nichts, allerdings an der Rechtsgrundlage der Speicherung. Weiterhin muss beachtet werden, dass es die Europäische Union ist, die die Bundesrepublik Deutschland aktuell dazu verpflichtet, tätig zu werden.

Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. Neu hinzu kommt nur, dass bei der Mobilfunktelefonie auch der Standort (Funkzelle) bei Beginn der Mobilfunkverbindung gespeichert wird. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.

Das Vertrauensverhältnis zu Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten wird auch künftig absolut geschützt sein. Sie haben eine besondere verfassungsrechtliche Stellung. Deshalb sind sie von allen Ermittlungsmaßnahmen ausgenommen, die sich auf die Informationen beziehen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger anvertraut wurden. Bei Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten und allen anderen zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern wird ausdrücklich klargestellt, dass sie in Ermittlungsmaßnahmen künftig nur nach einer sehr sorgfältigen Verhältnismäßigkeitsabwägung im Einzelfall in Ermittlungsmaßnahmen einbezogen werden dürfen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz dafür Sorge getragen, dass der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung und dem Schutz vor schweren Straftaten mit hohen, grundrechtssichernden Schwellen verknüpft ist, so dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt. Aus diesem Grund habe ich nach reiflicher Überlegung dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen nach Barntrup

Dirk Becker, MdB