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Frage von Tobias G. •

Frage an Dirk Becker von Tobias G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dirk Becker,

Ich würde gerne ihre Position zu Online-Durchsuchungen erfahren, da diese meiner Meinung nach einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger sind.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Grimm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grimm,

vielen Dank für ihre Anfrage vom 9. August 2007 zum Thema Online-Durchsuchungen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es für Online-Durchsuchungen keine Rechtsgrundlage. Deshalb hat Bundesinnenminister Schäuble auch die Durchführung von Online-Durchsuchungen auf Drängen der SPD gestoppt. Gemeinsam mit der SPD-Fraktion möchte ich mich allerdings dafür einsetzen eine verfassungskonforme Lösung für Online-Durchsuchungen zu finden und hier eine Rechtsgrundlage zu schaffen.

Die heimliche Durchsuchung des Computers ist ein besonders schwerer Eingriff in die Schutzsphäre des Bürgers. Dennoch darf es keine rechtsfreien Räume geben, in denen Hinweise auf begangene oder geplante Verbrechen vor den Ermittlungsbehörden geschützt sind. Im Zweifelsfall muss den Ermittlungsbehörden hier auch das Mittel der Online-Durchsuchung zur Verfügung stehen.

Die Online-Durchsuchung soll im Gegensatz zur Hausdurchsuchung heimlich erfolgen um die Betroffene Person oder ihre Komplizen nicht vor den Ermittlungen zu warnen. Daher bedarf es zu ihrer Genehmigung besonders hoher rechtsstaatlicher Hürden wie zum Beispiel einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Allerdings müssen die Auflagen für diesen Beschluss deutlich höher liegen als bei der Hausdurchsuchung.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Becker