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Frage von Friedrich K. •

Frage an Dirk Becker von Friedrich K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum wird nicht mit der möglichen 2/3 Mehrheit des Bundestages das Grundgesetz geändert, um endlich ein Mehrheitswahlrecht in Deutschland einzuführen?
Will man sich wirklich den finanziell unerfülbaren Nonsens der Linken (Lafontaine mit PDS) und das dumme, unverantwortliche Geschwätz der Rechten (Braunen) auf viele Jahre weiter anhören bzw. der Bevölkerung á la Weimar zumuten? Denn zu Zweierkoalitionen (eine grosse, eine kleine Partei) wird es m.E. in Zukunft nicht mehr kommen bzw. reichen können.
Eine eindeutige Mehrheit (von SPD oder CDU) im Bundestag könnte viel Gutes bewegen und dann auch voll verantworten.
Ich befürchte allerdings, dass die jetzige grosse Koalition wie schon die 1. in den 60-er Jahren auch dies nicht zustande bringen wird. Man hatte das damals ja eigentlich schon verabredet, aber dann anderen Parteiinteressen (FDP) geopfert.
Es lebe also weiter die Politikverdrossenheit der Bürger und die schlechten Umfragewerte der derzeit Regierenden! Glückauf!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krebeck,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Mehrheitswahlrecht.

Zunächst einmal möchte ich Ihnen Recht geben in der Feststellung, dass mit der momentanen 2/3-Mehrheit der SPD/CDU-Koalition im deutschen Bundestag eine Grundgesetzänderung möglich wäre. Zustimmen kann ich Ihnen auch darin, dass eine Grundgesetzänderung hin zu einem Mehrheitswahlrecht in Deutschland eine positive und vernünftige Sache wäre.

Eindeutige Mehrheitsverhältnisse würden Regierungsbildung und Herbeiführung von Entscheidungen beträchtlich vereinfachen und wären von daher natürlich sehr wünschenswert. In der derzeitigen großen Koalition unterliegen diese Prozesse ja zumeist langwierigen, aufwendigen Verhandlungen und ich gebe Ihnen auch darin Recht, dass diese wohl oftmals für die Bürgerinnen und Bürger nicht durchsichtigen Entscheidungsfindungen ein Grund für die Entstehung von Politikverdrossenheit sein können. Ganz abgesehen davon ist es auf bestimmten Politikfeldern durch den Zwang zwei sehr gegensätzliche Konzepte miteinander zu vereinen, sehr schwierig zu einer befriedigenden Einigung mit dem Koalitionspartner zu kommen bzw. eine Politik zu gestalten, die den herrschenden Problemen gerecht wird. Ein großer Vorteil wäre allerdings, dass wir keine weitere Parteienzersplitterung zu befürchten hätten und vor allem extreme Parteien von links wie rechts nur noch äußerst geringe Chancen hätten, in den deutschen Bundestag einzuziehen.

Problematisch bliebe jedoch auch mit einem Mehrheitswahlrecht für den Deutschen Bundestag die Entscheidungsfindung bezüglich derjenigen Gesetze, die in unserem föderalen System zusammen mit dem Bundesrat getroffen werden müssten. Zudem bestünden innerhalb der dann regierenden Mehrheitspartei weiterhin die verschiedenen politischen Flügel.

Wie sie sehen stehe ich diesem Thema durchaus aufgeschlossen und positiv gegenüber, doch viel Hoffnung auf eine Verwirklichung in naher Zukunft kann ich Ihnen leider dennoch nicht machen. Es gibt zwar momentan eine 2/3-Mehrheit der Grossen Koalition im Deutschen Bundestag, doch eine Änderung des Grundgesetzes hin zu einem Mehrheitswahlrecht steht leider weder im Koalitionsvertrag noch ließe sich wohl unter den Abgeordneten der Koalition dafür derzeit eine Mehrheit finden.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Becker, MdB