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Dirk Becker
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Frage von Christine H. •

Frage an Dirk Becker von Christine H.

Sehr geehrter Herr Becker,

der Bundestag hat sich bereits in erster Lesung mit dem Gesetzesentwurf zur Regelung des Einsatzes der Fracking-Technik in Deutschland befasst. Die Inhalte des Regelungspakets und der weitere Gesetzgebungsprozess werfen allerdings einige Fragen auf:

1) Halten Sie den Einsatz der Fracking-Technik in Deutschland zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl für sinnvoll und notwendig?
2) Unter welchen Vorraussetzungen hinsichtlich der Arbeitsweise und des Abstimmungsverhaltens (Merheits- oder Einstimmigkeitsprinzip) sind Sie für die Expertenkommission?
3) Der Gesetzesentwurf sieht vor, Fracking in Kohleflöz- und Schiefergestein bis zu einer Tiefe von 3000 Metern zu verbieten. Halten Sie diese Grenzziehung für sinnvoll? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
4) Sind Sie für die Einführung eines wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes als zentrale Zulassungsvoraussetzung für Fracking-Maßnahmen in § 13a WHG und wenn nein, warum nicht?
5) Unter welchen Umständen soll Ihres Erachtens Lagerstättenwasser bei der Gewinnung von Erdöl- und Erdgas verpresst werden?

Vielen Dank für Ihre Antworten und herzliche Grüße

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Horres,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.05.2015 zum Thema "Fracking-Gesetzespaket“.

Zunächst erlaube ich mir einige allgemeine Anmerkungen zu machen. Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking unterschieden. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf wird das geändert.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen werde ich mich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass der Schutz der Umwelt, der Gesundheit und des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben und daher besonders geschützt werden müssen.

Zu ihren Fragen möchte ich folgendes ausführen:
Als Fürsprecher der Erneuerbaren Energien halte ich das „unkonventionelle Fracking“ zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken derzeit für nicht verantwortbar. Zudem bin ich der Überzeugung, dass es zur Wahrung der Versorgungssicherheit aktuell nicht notwendig ist. Unser Ziel muss es sein, die Erneuerbaren Energien so auszubauen, dass wir in Deutschland eine nachhaltige, preiswerte und vor allem sichere Energieversorgung gewährleisten.

Hinsichtlich der Rolle und Aufgabe der im Wasserhaushaltsgesetz vorgesehenen und auf Wunsch der Union in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission, sehe ich tatsächlich deutlichen Beratungsbedarf. Wie Sie richtigerweise ausführen, sieht der Gesetzesentwurf ein Verbot des Frackings in Kohleflöz- und Schiefergestein bis zu einer Tiefe von 3000 Metern vor. Auch dieser Aspekt wird Gegenstand der parlamentarischen Beratung seitens der SPD sein.

Wie bereits eingangs erwähnt hat der Schutz des Trinkwassers und der Natur absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Insbesondere im Einzugsbereich von öffentlichen Wasserentnahmestellen oder der unmittelbaren Verwendung in Lebensmitteln (zum Beispiel bei Mineralwasser oder Bier) muss eine Schädigung des Grundwassers deshalb ausgeschlossen werden (wasserrechtlicher Besorgnisgrundsatz). Die Einführung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes halte ich daher für richtig und wichtig.

Den Umgang mit dem Lagerstättenwasser, das bereits heute im Rahmen der Erdgasförderung z.B. in Niedersachsen eine wichtige Rolle spielt, muss aus meiner Sicht problematisiert werden. So sollten die Unternehmen bspw. dazu verpflichtet werden stets den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik im Umgang mit Lagerstättenwasser einzuhalten. Eine Verpressung darf nur dann vorgenommen werden, wenn diese als unbedenklich charakterisiert werden kann und keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Zudem darf das Lagerstättenwasser nur in die Horizonte verpresst werden, aus denen es auch herkommt.

Liebe Frau Horres, all die von Ihnen aufgeworfenen Fragen werden wir in den kommenden Wochen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens intensiv beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Becker, MdB