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Frage von Hans-Peter von der A. •

Frage an Dirk Becker von Hans-Peter von der A. bezüglich Innere Sicherheit

Im Koalitionsvertrag findet sich auf Seite 176 folgender Satz:
" Durch die Neuausrichtung sind Dienststellen, in denen militärisches und ziviles Personal gemeinsam Arbeiten, die Regel."
Daraus ergibt sich folgende Frage:
Wie erklären sie dem Hauptsekretär (mittlerer Dienst) weshalb er, der die gleichen Aufgaben ausübt, wie der im selben Büro ihm gegenübersitzenden Hauptfeldwebel (mittlerer Dienst), dass er für denselben Dienst bis zum 67. Lebensjahr tätig sein muss, um die selben Pensionsansprüche zu haben, wie der Hauptfeldwebel, der diesen Anspruch bereits mit etwa 53 Jahren erwirbt.

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Antwort von
SPD

Lieber Hans-Peter,

ich freue mich, dass dir unsere regelmäßigen Zusammentreffen in Lippe anscheinend nicht mehr ausreichen und du den Kontakt nun auch auf diesem Wege suchst.

Die von dir vorgetragene Frage beantworten meine Fachkolleginnen und -kollegen der SPD-Bundestagsfraktion wie folgt:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des militärischen Personal sind meist während ihrer gesamten Laufbahn mit hohem körperlichen Einsatz gefordert. Zudem sind Sie jederzeit abrufbar für Auslandeinsätze, die ebenfalls eine besondere Belastungssituation darstellen. Die höhere physische und psychische Belastung des militärischen Personals rechtfertigt somit das frühere Erwerben von Pensionsansprüchen.

Nun, lieber Hans-Peter, lass uns zu den wichtigen Dingen zurückkehren, da wir ja beide zur Zeit im Kommunalwahlkampf ausreichend gefordert sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Becker, MdB