Frage an Dirk Becker von Daniela S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Becker,
wie denken Sie und Ihre Partei über die Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmißbrauch und gedenken Sie (bzw. Ihre Partei), diesbezgl. etwas zu verändern? Wenn ja, was?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Sommer,
vielen Dank für Ihre Email vom 30. August 2013, in der Sie sich über die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion zur Verjährungsfrist bei sexuellem Kindesmissbrauch erkundigen.
Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche frei von jeder Form von Gewalt, auch sexualisierter Gewalt, aufwachsen. Um sexualisierter Gewalt entschieden entgegenzutreten und ihr zum Schutz der Kinder und Jugendlichen möglichst frühzeitig vorzubeugen, fördern wir verstärkt Präventionskonzepte und -maßnahmen. Betroffenen wollen wir verbesserte Hilfen ermöglichen. Außerdem ist es unser Ziel, die strafrechtliche Verfolgbarkeit von Kindesmissbrauch auszuweiten, indem die strafrechtlichen Ruhens- und Verjährungsfristen verlängert werden. Zudem ist für uns die unabhängige Aufarbeitung des Missbrauchsgeschehens in der Vergangenheit eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die wir unterstützen werden.
Im März 2013 hat die schwarz-gelbe Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem der Beginn der Verjährungsfrist aus unserer Sicht völlig unzureichend auf das 21. Lebensjahr angehoben wurde.
Seit dem Bekanntwerden der zahlreichen Missbrauchsfälle in kirchlichen, öffentlichen und privaten Einrichtungen und den damit einhergehenden Diskussionen wissen wir, dass die Opfer lange Zeit brauchen, um sich den Geschehnissen zu stellen. Kindliche und minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs leiden häufig ein Leben lang unter den Folgen dieser Taten. Der Missbrauch wird von den Opfern in der Regel jedoch als so bedrohlich empfunden, dass sie lange Zeit nicht in der Lage sind, sich mit dem Erlebten auseinanderzusetzen.
Strafrecht hat neben anderen Funktionen auch eine Genugtuungsfunktion. Nach geltendem Recht ist die Straftat jedoch in der Regel verjährt, wenn das Opfer in der Lage ist, sich an die Ermittlungsbehörden zu wenden. Diesem Umstand haben wir in unserem Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 17/3646) dadurch Rechnung getragen, dass wir die Verjährung erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen lassen. In Kombination mit der von uns geforderten verlängerten Verjährungsfrist von 20 Jahren könnten diese Straftaten dann bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verfolgt werden.
Zu dieser Empfehlung ist auch der sogenannte Runde Tisch sexueller Kindesmissbrauch gekommen, der seit 2010 das Ziel verfolgt, die gemeinsame Verantwortung für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gerecht zu werden. In dem Abschlussbericht Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich teilt der Runde Tisch unsere Forderung, die Verjährungsfrist auf 30 Jahre zu verlängern.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher angeregt, eine verbindliche, über die 17. Legislaturperiode hinausgehende Zielvereinbarung zwischen Bundesressorts und Ländern, je nach Zuständigkeit für die entsprechenden Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts des Runden Tisches abzuschließen.
Es besteht ein enormer Handlungsbedarf auf allen Ebenen und in allen zivilgesellschaftlichen Bereichen. Bei der Bewältigung der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stehen wir noch am Anfang. Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass die Umsetzung der Empfehlung des Abschlussberichtes vorankommt.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Becker, MdB