Frage an Dirk Becker von Uwe S. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo,
da ich den Oberbegriff Rente nicht finden kann, habe ich soziales genommen. Warum werden selbständige und Besserverdienende nicht verpflichtet sowohl in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einzuzahlen. Wer zusätzlich etwas machen will, kann sich ja zusätzlich privat versichern, wie die Mittelschicht und untere Schicht es auch muss.
Es gibt genug Beispiele, wo Selbständige das Geld verprasst haben und heute auf unser aller Steuergelder leben.
Warum werden Unternehmen nicht verpflichtet, die nicht im Arbeitgeberverband sind und keine Tarifverträge greifen nicht verpflichtet in regelmässigen Abständen Gehalterhöhungen zu zahlen. Das Geld ist immer weniger Wert. Wie soll die Wirtschaft angekurbelt werden, wenn immer weniger in der Tasche bleibt?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Uwe Schnare
Sehr geehrter Herr Schnare,
für Ihre Anfrage vom 21. Oktober 2012, in der Sie die Ausnahme von Selbständigen und Besserverdienenden von der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung kritisieren, möchte ich mich bedanken und antworte Ihnen gerne.
Ihr Verwunderung über die Ungleichbehandlung von normalen Arbeitnehmern und Selbständigen bzw. Besserverdienenden bei der Sozialversicherung kann ich gut nachvollziehen.
Bislang gibt es für Angestellte eine Pflichtgrenze bei der gesetzlichen Krankenversicherung (aktuell 4.237,50 €), ab der sie von der Einzahlung befreit sind. Sie haben die Wahl, entweder freiwillig in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben oder sich privat zu versichern. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für Angestellte jedoch solch eine Möglichkeit nicht.
Gutverdiener und Selbständige mit ihren entsprechend hohen Beiträgen fehlen uns natürlich in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb ist es das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion, im Gesundheitssystem eine Bürgerversicherung einzuführen und die Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland zu beenden. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen in dieselbe Versicherung einzahlen, also auch Gutverdiener und Selbständige. Arbeitgeber sollen sich wie gehabt paritätisch an der Versicherung beteiligen. Die Beitragsbemessungsgrenze bleibt an dieser Stelle zwar erhalten. Arbeitgeber müssen ihren Beitrag jedoch als Anteil der gesamten Lohnsumme (auch einmalige Bonuszahlungen) des Arbeitnehmers zahlen.
Im Bereich der Altersvorsorge setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu einer Erwerbstätigenversicherung umzubauen, in die alle gleichermaßen einbezahlen, egal ob Angestellte oder Selbständige. Der Umstand, den Sie zu Recht monieren, dass einige Selbständige zulasten der Allgemeinheit auf eine Altersvorsorge verzichten, muss verhindert werden. Daher wollen wir Selbständige, die nicht über ein obligatorisches Alterssicherungssystem abgesichert sind, verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbinden.
Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass eine bessere Lohnentwicklung in Deutschland die Konjunktur deutlich beleben könnte. Aus diesem Grund will die SPD-Bundestagsfraktion es erleichtern, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, sodass sie in einer ganzen Branche gelten, egal, ob der Arbeitgeber in einem Verband organisiert ist oder nicht. Außerdem wollen wir in den Betrieben das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durchsetzen und das Lohndumping mit Leih- und Zeitarbeit beenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Position der SPD-Bundestagsfraktion zur Kranken- und Rentenversicherung erklären und erläutern, wie wir die Sozialversicherung in Zukunft gestalten wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Becker, MdB