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Frage von Steffen K. •

Frage an Dirk Becker von Steffen K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Becker,

ein aktuelles Gerichtsurteil des OVG Schleswig Holstein (AZ 4 LB 3 08) höhlt den Taxitarif im Pflichtfahrbereich aus. Krankenkassen dürfen danach zu Recht im Pflichtfahrgebiet von Taxen die bestehenden Taxitarife unterlaufen, in dem Sie Sondervereinbarungen aushandeln. Die Krankenkassen nutzen hierbei ihre Machtposition gegenüber dem kleinen Taxiunternehmer in einer gefühlt unschönen Art und Weise.
Wir Taxiunternehmer fühlen uns an dieser Stelle von der Politik alleine gelassen. Wir Taxiunternehmer stehen den Menschen in diesem Land 365 Tage 24 Stunden zur Verfügung. Haben wir es nicht verdient einen auskömmlichen Lohn erwirtschaften zu dürfen? Ist es nicht solidarisch, wenn auch Krankenkassen uns den Taxitarif bezahlen den jeder Bürger auch entrichten muss?

Herr Becker ich frage Sie:

Werden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass eine Neufassung des § 51 Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) kommen wird, die sicherstellt, das auch Krankenkassen sich an die Taxitarife im Pflichfahrgebiet halten müssen bzw. Sondervereinbarungen im Pflichtfahrgebiet nur dann getroffen werden können, wenn sie wirklich auskömmlich sind?

Mit freundlichen Grüßen
Steffen König

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Sehr geehrter Herr König,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Themas „Taxitarif im Pflichtfahrbereich“.

Hintergrund der Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein (AZ 4 LB 3 08) ist die geltende Rechtsgrundlage des Sozialgesetzbuches (SGB) IV. In diesem ist festgeschrieben, dass die Krankenkassen die Vergütung von Krankenfahrten mit den Taxiverbänden vor Ort aushandeln können, mit dem Ziel die Finanzierung der Krankenkassen möglichst gering zu halten.

Dies hat in der Praxis zu einem Zielkonflikt geführt. Auf der einen Seite sollen die Tarife der Krankenkassen im Sinne der Versicherten möglichst niedrig gehalten werden. Auf der anderen Seite möchte man ein angemessenes Auskommen der Taxifahrerinnen und Taxifahrer gewährleisten.

Dieses Problem ist mir durchaus bewusst und es gilt, die zukünftige Entwicklung im Auge zu behalten.

Anzumerken ist an dieser Stelle meines Erachtens die Möglichkeit der Taxiverbände, ihre Verhandlungsmacht vor Ort zu stärken.

In vielen Regionen existieren mehrere Taxiverbände nebeneinander, die oftmals untereinander zerstritten sind und daher eine geringe Organisationsdichte aufweisen. Dies führt zwangsläufig zu einer geschwächten Verhandlungsposition, welche von den Krankenkassen genutzt werden kann, um die Preise zu drücken.

In Regionen, wo sich ein starker Taxiverband zusammengefunden hat, beispielsweise in den Ländern Baden-Württenberg oder Bayern, konnte erfahrungsgemäß dank einer starken Verhandlungsmacht ein angemessener Preis ausgehandelt werden.

Meines Erachtens muss das Problem weiterhin beobachtet werden und die jetzige gesetzliche Regelung, falls es zunehmend zu Preisen weit unterhalb des Pflichttarifes kommt, überdacht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Becker, MdB