Portrait von Dirk Becker
Dirk Becker
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dirk Becker zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Anselm M. •

Frage an Dirk Becker von Anselm M. bezüglich Recht

Halo aus Lemgo. Stimmt es das ich meine Wonung wechseln muss wenn man in einer zu großen wohnt und harz 4 geld bekommt? Ich finde das ungerecht weil ich hier schon 16 jahr wohne.

Portrait von Dirk Becker
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Hartz IV und Ihrer Befürchtung Ihre Wohnung wechseln zu müssen.

Grundsätzlich stimmt es, dass das so genannte „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV) vorsieht, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung übernommen werden, soweit diese angemessen sind. Was eine angemessene Wohnung ist, liegt in der Verantwortung der Arbeitsagenturen oder der Kommunen vor Ort. Der Gesetzgeber hat hier keinen festen Größen vorgeschrieben. Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des Einzelfalles, d.h. insbesondere nach der Zahl der Familienangehörigen, nach ihrem Alter, Geschlecht und ihrem Gesundheitszustand. Neben den individuellen Verhältnissen des Arbeitsuchenden und seiner Angehörigen sind darüber hinaus die Zahl der vorhandenen Räume, das örtliche Mietniveau und die Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes zu berücksichtigen.

Die ganz überwiegende Mehrzahl der Haushalte, die Arbeitslosengeld II beziehen, lebt allerdings in Wohnraum, der als angemessen anzusehen ist, so dass die Unterkunftskosten erbracht werden. In wenigen Ausnahmefällen, in denen Arbeitslosenhilfebezieher in einer unangemessen großen oder teuren Wohnung leben, werden die Unterkunftskosten in der Regel weiterhin für bis zu sechs Monate übernommen, wenn es den Betroffenen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermietung oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken. Auch nach Ablauf dieses Zeitraumes können die höheren Kosten übernommen werden, wenn ein Umzug mangels Verfügbarkeit eines angemessenen anderweitigen Wohnraums nicht möglich oder aus anderen Gründen nicht zumutbar ist. Im Fall eines Umzugs werden die Umzugskosten, die Wohnungsbeschaffungskosten und die Mietkaution übernommen.

Da es sich bei Ihrer Frage um einen detaillierten Einzelfall handelt, möchte ich Ihnen anbieten, mich ggf. noch einmal auf Ihren Fall bezogen anzusprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Becker