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Frage von Carl F. •

Frage an Dirk Becker von Carl F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Becker,

immer wieder wird in der überregionalen Presse der Verdacht geäußert, daß einzelne Stadtwerke Preiserhöhungen für Strom und/oder Gas, welche sie mit dem Lieferanten aushandelten, zeitlich viel schneller an die örtlichen Verbraucher weiter reichen als Preissenkungen. So berichtete vor einiger Zeit auch die Lippische Landeszeitung.
Der GF der (nicht privatisierten) Stadtwerke Bad Salzuflen beantwortete eine Anfrage zu "den Termindifferenzen bei der Weitergabe von Preiserhöhungen resp. Preissenkungen" wie folgt: nach Rücksprache mit dem Aufsichtsratsvorsitzendem (einem Lehrer) könne er keine Auskunft erteilen (Begründung: Datenschutz).

Meine Fragen an Sie lauten:
(1) Sind Sie der Auffassung, daß die Stadtwerke Bad Salzuflen dem Bürger transparent machen sollen, ob die Weitergabe von Preiserhöhungen zeitlich schneller erfolgt als die Weitergabe von Preissenkungen?
(2) Teilen Sie meine Auffassung, daß die Antwort auf diese Frage (1) von öffentlichem Interesse ist?
Falls Sie die zweite Frage mit Ja beantworten, bitte ich ausdrücklich um Beantwortung in diesem Portal.

Mit freundlichem Gruß und Dank im Voraus

Carl Finger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Finger,

ich trete für eine Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Preisfestlegungen für Gas und Strom ein. Dazu gehört auch, dass von den Versorgern bei Preissenkungen aufgrund gesunkener Beschaffungskosten der gleiche Maßstab angelegt wird wie bei Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Beschaffungskosten.

Ich möchte mich jedoch nicht daran beteiligen, einzelne Unternehmen öffentlich an den Pranger zu stellen. Die Seite http://www.abgeordnetenwatch.de ist für solche Fälle sicherlich der falsche Ort für eine Diskussion und Kommentierung.

Als Kunde eines Energieversorgers haben Sie Rechte:

1. Durch die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im November 2007 hat die Bundesregierung die Missbrauchsaufsicht auf den Gas- und Strommärkten gestärkt. Preise, die die Kosten unangemessen überschreiten oder die Preise von Vergleichsunternehmen erheblich übersteigen, können durch die Kartellbehörden untersagt werden. Im Kartellverfahren tragen die Energieversorgungsunternehmen dann die Beweislast für die sachliche Rechtfertigung der Preise. Mit dieser Regelung werden Kundenrechte und der Verbraucherschutz gestärkt.

2. Dem Kunden bleibt jedoch auch grundsätzlich der Klageweg zur gerichtlichen Prüfung inwieweit Preisänderungen oder Verzögerungen bei der Preissenkung gerechtfertigt sind.

3. Sollte er kein Vertrauen in seinen Energieversorger mehr haben, bleibt ihm als einfachste Möglichkeit schlussendlich auch der Wechsel zu einem anderen Versorger.

Insofern setze ich mich auch für den Wettbewerb auf den Energiemärkten ein - jedoch mit einer starken öffentlichen Missbrauchskontrolle.

Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Becker, MdB