Dinah Valerie Stollwerck-Bauer
CDU
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Frage von Ronny P. •

Frage an Dinah Valerie Stollwerck-Bauer von Ronny P. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo, ich bin erblindet und bekomme das Landesblindengeld. Meine Frage ist da es in anderen Bundesländern teilweise doppelt so hoch ist ob die CDU plant es zumindest ansatzweise an Hessen, Berlin oder Bayrische Verhältnisse anzugleichen?

Desweiteren kann unser Familien PKW steuerlich begünstigt werden aber sobald och nicht im Auto sitze begehen wir eine Steuerhinterziehung, kann man daran was ändern?

Vielen Dank um voraus für Ihre Antwort.

mfg Ronny Pscheidt

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pscheidt,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Dezember 2012.

Das Landesblindengeld wird blinden Menschen in Niedersachsen zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gewährt. Das Landesblindengeld wird dabei unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt, während die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII einkommens- und vermögensabhängig bewilligt wird. Für das Landesblindengeld stehen im Doppelhaushalt 2012/2013 jeweils 22,5 Mio. Euro zur Verfügung. Am 7. Dezember 2011 haben wir das Landesblindengeld in Niedersachsen europarechtskonform novelliert, um den leistungsberechtigten Personenkreis zu erweitern und für alle in Niedersachsen lebenden und arbeitenden blinden Menschen die gesellschaftliche Teilhabe zu sichern.

Hinsichtlich Ihrer Anfrage zur steuerlichen Bewertung des für die Sicherstellung Ihrer Mobilität notwendigen Pkw gehe ich davon aus, dass es sich um die reduzierten Prämien für die Kfz-Steuer handelt. Grundsätzlich gilt bei entsprechenden Regelungen für Menschen mit Behinderungen, dass das Fahrzeug mehrheitlich für den Betroffenen genutzt werden muss. Um Ihnen jedoch eine Ihren individuellen Umständen Rechnung tragende Auskunft zu erlangen, möchte ich Ihnen empfehlen, sich direkt an die Ihr Blindengeld bewilligende Stelle (meist den Landkreis) zu wenden.