Frage von Marco H. • 21.01.2021
Antwort ausstehend von Dilek Kalayci SPD
(...) Eine Abwägung der Grundgesetzeingriffe findet bei jeder Maßnahme statt. (...)
(...) bei IT-Repraraturen handelt es sich um einen nicht körpernahe Dienstleistung, die daher erlaubt ist. Geschäfte die über einen Reparaturservice hinaus den Verkauf von Geräten anbietet dürfen diese, nach jetzigem Stand, nicht verkaufen. (...)
(...) Die Berliner Krankenhäuser haben umfassende Schutz- und Hygienekonzepte erarbeitet, die den Schutz des Gesundheit der dort behandelten Patientinnen und Patienten sowie des Personals gewährleisten soll. (...)