Frage an Dilek Kalayci von Liza S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Kalayci,
Betreff: Erhalt der digitalen Grundversorgung, während "harten Lockdowns".
Geräte zur digitalen Kommunikation, Computer, Handys, etc. gehören zur kritischen Infrastruktur, auch für den normalen Bürger.
Im Homeoffice, z.B für die Lehre, zur täglichen Kommunikation, u.a. für den Notruf, sind diese Geräte und ihr Zubehör zwingend erforderlich.
Werden IT-Reparatur-Services und bestenfalls auch Geschäfte für digitale Ausstattung, während des "harten Lockdowns" geöffnet bleiben, um die digitale Grundversorgung zu gewährleisten?
Andernfalls sehe ich massive Probleme auf die Behörden und Bürger zukommen. Da zum einen viele Bürger kein Festnetz-Telefon mehr haben und zum anderen die Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice gewährleistet bleiben muss. Ich bitte Sie um eine kurze Antwort.
Bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen,
S.
Sehr geehrte Frau Sandar,
bei IT-Repraraturen handelt es sich um einen nicht körpernahe
Dienstleistung, die daher erlaubt ist. Geschäfte die über einen
Reparaturservice hinaus den Verkauf von Geräten anbietet dürfen diese,
nach jetzigem Stand, nicht verkaufen. Eine Ausgabe von vorher bestellten
Produkten ist ebenfalls durch die Verordnung abgedeckt. Das öffnen für
den Publikumsverkehr um "schauende" KundenInnen rein zulassen wiederum
ist ebenfalls zu unterlassen
Weitere Informationen empfehle ich Ihnen der Pressemittlung vom 14.12
bzw. der aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverodnung zu entnehmen.
Pressemitteilung:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1030169.php
Verordnung: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Ihre
Dilek Kalayci