Frage an Dietrich Monstadt von Thomas L. bezüglich Gesundheit
Betreff: Corona Pandemie und Gefahr eines Impfzwanges
Sehr geehrter Herr Monstadt
Werden Sie sich gegen eine Impfzwang der Bevölkerung einsetzen.
Zita: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder würde in Deutschland eine generelle Impfpflicht gegen das Coronavirus befürworten. „Für eine Impfpflicht wäre ich sehr offen“, (Stuttgarter Zeitung vom 23.4.2020)
Werden Sie sich auch gegen einen indirekten Impfzwang einsetzen (zb. durch indirekten Zwang duch einen Immunitätsausweis und deren weiterer Konsequenzen wie bereits von Hr. Spahn in einem ersten Gesetzentwurf zur Änderung des IFSG gefordert).
Werden Sie sich für eine Selbstbestimmte Impfentscheidungen nach einer wissenschaftlichen Risiko Nutzen Analyse einsetzen.
Das ist sehr wichtig für mich und meine Familie. Und ebenfalls für spätere Wahlentscheidungen von großer Wichtigkeit.
Hochachtungsvoll
Thomas Leidinger
Sehr geehrter Herr Leidinger.
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Mai 2020 zum Thema Impfpflicht.
Der Gesetzentwurf sah vor, bei Anordnung und Durchführung behördlicher Schutzmaßnahmen
in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die ihre Immunität wissenschaftlich nachweisen kann, von den getroffenen Maßnahmen ganz oder teilweise
ausgenommen werden kann. Die vorgenannten Regelungen sind aus dem Entwurf gestrichen
worden.
Dies begründet sich darin, dass derzeit wissenschaftlich nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden
kann, ob durch vorhandene Antikörper (z.B. nach überstandener Infektion) eine ausreichende
Immunität besteht. Auch eine fehlende Ansteckungsfähigkeit durch Impfung kann derzeit nicht
belegt werden, da derzeit kein Impfstoff zur Verfügung steht.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Auswirkungen der gegenständlichen Passagen,
insbesondere auf die Grundrechte der Bürger, nicht hinreichend erwogen worden sind. Einerseits steht dabei der Vorwurf im Raum, dass eine Zweiklassengesellschaft entstünde und dadurch der gesellschaftliche Zusammenhalt im Land in Gefahr geriete. Andererseits wird zu hinterfragen sein, ob staatliche Schutzmaßnahmen gegenüber immunisierten Personen, überhaupt verhältnismäßig sind. Denn Maßnahmen die in Grundrechte eingreifen (z.B. Schutzbestimmungen anlässlich der Corona-Epidemie) müssen sowohl einen legitimen öffentlichen Zweck erfüllen als auch geeignet, erforderlich und angemessen sein. Eine Maßnahme die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig. Sowohl die Unterscheidung zwischen Immunisierten und Nicht-Immunisierten als auch deren Gleichbehandlung kann somit verfassungsrechtlich relevant sein. Daher begrüße ich es, dass die Frage nach einem Immunitätsausweis, in aller Ruhe abgewogen und debattiert werden soll. In jedem Fall hat der Bundesminister für Gesundheit, Herr Jens Spahn, angekündigt, dass gesetzliche Regelungen hierzu erst dann erlassen werden sollen, wenn eine Einschätzung des Ethikrates vorliegt.
Da die Frage nach einem Immunitätsausweis einstweilen zurückgestellt worden ist, kann auch nicht die Rede davon sein, dass ein mittelbarer Zwang zur Durchführung einer Immunisierung
bestehe. Ich darf im Weiteren darauf hinweisen, dass den möglichen gesundheitlichen Folgen
einer Impfung, die Gefahren durch eine fehlende Immunisierung gegenüberstehen. Bezüglich
einer Abwägung der vorgenannten Grundrechtspositionen kommt der wissenschaftliche Dienst
des Deutschen Bundestages zu folgender Einschätzung: „In Abhängigkeit von der Art der übertragbaren Erkrankung und deren Auswirkungen (z.B. Sterblichkeitsrate, Gefahr von dauerhaften Schäden) sowie dem Maß der Ausbreitung kann ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der zu impfenden Menschen unter Inkaufnahme möglicher Impfschäden zugunsten des Schutzes von Gesundheit und des Lebens anderer Menschen angemessen erscheinen“ (WD 3-3000-019/16). Wie bereits vorab dargestellt geht es auch im Fall der Impfung nicht um eine alleinige Beschneidung von Grundrechten. Vielmehr handelt es sich wiederrum um eine Abwägung zwischen verschiedenen Grundrechtspositionen. Gegenständlich um das Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit und das Recht der Allgemeinheit auf Schutz ihrer Gesundheit. In der diesbezüglichen Debatte wird auch zu würdigen sein, inwiefern die Allgmeinheit aus solidarischen Gesichtspunkten eine Impfung vorzunehmen hat um Personengruppen zu schützen, welche aus gesundheitlichen Gründen eine Immunisierung nicht vornehmen können.
Abschließend möchte ich nochmals herausstellen, dass es in der derzeitigen Debatte nicht um
die einseitige Beschneidung von Grundrechten geht. Stattdessen wird im kommenden Prozess
eine Abwägung zwischen unterschiedlichen, einander entgegentretenden Grundrechtspositionen zu treffen sein. Wo dabei die Trennlinie zwischen den Rechten des Einzelnen und der Allgemeinheit verläuft, wird sich maßgeblich aus den weiteren wissenschaftlichen Erkenntnissen zu COVID-19 ergeben. Außerdem werden aktuelle Urteile (z.B. OVG Niedersachsen, 13 MN 143/20) und die Bestrebungen anderer Staaten, Immunitätsausweise zur Grundlage einer Einreise zu machen, zu würdigen sein.
Heute hat der Kanzleramtsminister, Herr Prof. Dr. Helge Braun, mitgeteilt, dass es in Deutschland keine Corona-Impflicht geben wird. Diese Klarstellung begrüße ich.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Monstadt