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Dietrich Monstadt
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Frage von Hedwig H. •

Frage an Dietrich Monstadt von Hedwig H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Monstadt,

in Ihrer Funktion als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit frage ich Sie, ob in Arzneien, Therapeutika etc. die Verwendung von menschlichen Körperbestandteilen (Geweben) ausdrücklich gekennzeichnet ist bzw. gekennzeichnet werden muss?
Die Menschheit bewies seit jeher bizarren Erfindungsreichtum, auch was die Verarbeitung der Körper anging, so dieser Artikel in der Welt https://www.welt.de/geschichte/article192138161/Todesstrafe-Fett-von-Hingerichteten-begehrtes-Mittel-gegen-Rheuma.html .

"..den Delinquenten beispielsweise nach ihrem Tod Körperfett entnommen. Es galt, wie der Historiker Peter Schuster in seiner „Geschichte des Tötens“ über „Verbrecher, Opfer, Heilige“ schreibt, als „wirksames Mittel gegen Rheuma und Hautkrankheiten“. In die gleiche Kategorie fallen Essenzen aus „Schädelmoos“, wozu etwa Haare und Fingernägel gerechnet wurden. Auch den Händen Hingerichteter schrieb man magische Wirkungen zu. Diebe führten die mit Salz und Urin konservierten Extremitäten bei sich, um sozusagen wie von Zauberhand Türen zu öffnen."

Ich möchte unter keinen Umständen mit irgendwelchen heutigen Therapeutika oder Medikamenten etc. in Berührung kommen, die aus Menschen hergestellt wurden.
Gibt es eine Onlinedatenbank über die Informationen dazu abgerufen werden können?
Müssen Mediziner den Patienten auf diese Dinge hinweisen bzw. ist eine Hinweispflicht von Ihrer Seite aus geplant?

Da ich weder von Minister Spahn noch von der Bundespatientenbeauftragten Schmidtke eine Antwort erhalten habe, würde ich mich über eine von Ihnen freuen!
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Hedwig Huber

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

die Bundespatientenbeauftragte Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke hat Ihnen am 4. Juni 2019 um 13:43 eine qualifizierte Rückmeldung zu Ihrem Anliegen angeboten. Zuständigkeitshalber hat Sie darum gebeten, dass Sie Ihre Anfrage an patientenrechte@bmg.bund.de senden.

Darüber hinaus hat auch der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn, in seiner Funktion als Mitglied des Deutschen Bundestages, bereits am 24. Mai 2019 um 08:12 Uhr eine Beantwortung Ihrer Frage angeboten und auf seine Kontaktadresse unter jens.spahn@bundestag.de hingewiesen.

Deshalb gehe ich derzeit davon aus, dass Sie bereits eine Antwort erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehle ich Ihnen den direkt Kontakt zu Ihrem Wahlkreisabgeordneten Herrn Peter Aumer aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Monstadt, MdB

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