Frage an Dietrich Monstadt von Lutz O. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Monstadt,
wie werden Sie sich in der Abstimmung zur Privatisierung der Autobahnen verhalten? Die Autobahnen sind heute Eigentum der Bürger und Bürgerinnen dieses Staates. Über Jahrzehnte durch die Politik versäumte Investitionen in die Infrastruktur berechtigen Sie aus meiner Sicht nicht, dieses Eigentumsrecht zugunsten der Interessen der Finanzdienstleistungsbranche aufzugeben.
Werden Sie also in dieser Frage dem Fraktionszwang folgen?
Sehr geehrter Herr Otte,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Es wird weder eine Privatisierung unserer Autobahnen, noch der neuen Infrastrukturgesellschaft geben. Der Bund bleibt grundgesetzlich abgesichert Eigentümer.
Im Rahmen der Kompromissfindung mit unserem Koalitionspartner haben wir uns darauf verständigt, einen Ausschluss von sog. „Netz-ÖPP" im Grundgesetz festzuschreiben. Zudem gehen wir die dringend erforderliche Modernisierung der Auftragsverwaltung an. Bestehende Reibungsverluste zwischen Bundes- und Länderzuständigkeiten werden abgebaut, um bundesweit ein einheitlich hohes Qualitätsniveau unseres Autobahnnetzes sicherzustellen.
Darüber hinaus schaffen wir mit weitreichenden Arbeitsplatzsicherungen und Klarstellungen Verlässlichkeit für die Beschäftigten.
Mit Freundlichen Grüßen
Dietrich Monstadt, MdB