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Dietrich Monstadt
CDU
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Frage von Heinrich T. •

Frage an Dietrich Monstadt von Heinrich T. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Monstadt,

ich bin seit 5 Jahren Rentner und will mich persönlich nicht mehr beklagen.
Aber wenn ich an die Rentenberechnung für meine beiden Söhne nachdenke , dann wird das immer noch 23 Jahre nach der deutschen Vereinigung gültige Rentenrecht mit seiner heute noch wirksamen Unterscheidung in Ost und West zur Farce.Ein Sohn Jahrgang 1968 wohnt und arbeitet seit 1994 in HH bzw. im Kölner Raum. Der andere Jahrgang 1977 ist nach seinem Studium in Rostock dort bisher geblieben weil das seine Facharztausbidung so erfordert hat. Beide werden aber Stand heute unterschiedliche gesetzliche Rentenwerte angerechnet bekommen, daß heißt, der im Osten verbliebene wird einen geringeren Rentenwert erhalten . Das ist für mich für den Jüngeren eine Benachteiligung, die in unserem Falle sicher nur theoretisch bestehen wird. Grundsätzlich finde ich aber höchste Zeit , dafür Sorge zu tragen solche Benachteiligungen im Osten zu beseitigen. Was meinen Sie dazu? Im Wahlprogramm der CDU für die neue Legislaturperiode finde ich dazu nichts mehr.Es kann nicht sein daß die Seite der Elbe über die Höhe der Rente entscheidet.
Danke im voraus für Ihre Antwort.

MfG
H.Thiele

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thiele,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage über "Abgeordnetenwatch" und nehme gern zu dieser wie folg Stellung.

Die CDU hat die Einführung eines einheitlichen Rentensystems im Koalitionsvertrag mit der FDP verankert und unterstützt somit im Grundsatz Ihre Forderung nach einer Angleichung der Renten in Ostdeutschland. Diese Angleichung hängt allerdings in erster Linie mit der Einkommenssituation der Beschäftigten ab. Deswegen gleichen sich die Renten in dem Maße an, wie sich die Einkommen in Ost und West angleichen. Dieser Prozess hat sich seit über zehn Jahren durch eine unionsgeführte Bundesregierung beschleunigt.

In den Jahren 2002 bis 2004 hat sich dieser Prozess durch konjunkturelle Entwicklungen verlangsamt und ist etwas ins Stocken geraten. Aufgrund dieser Tatsache kann ich Ihre Enttäuschung sehr gut nachvollziehen und versichere Ihnen, dass sich die Union für eine Weiterentwicklung einsetzten wird. Dennoch möchte ich an diesem Punkt betonen, dass die Überleitung der DDR-Renten in das Rentensystem der BRD ein Erfolgt ist auf den Deutschland stolz sein kann.
Ich bedaure es zudem sehr, dass in den aktuellen Diskussionen folgendes wenig Beachtung findet: Eine sofortige Angleichung der Rentenrechte wären nicht zwangsläufig mit einer Erhöhung der Renten in Ostdeutschland verbunden.

Derzeit ist ein Höherwertungsfaktor für die Ostrenten aktiv. Das Einkommen von Rentenversicherten in Ostdeutschland wird hochgewertet, um den Unterschied zwischen dem Durchschnittsgehalt Ost und West auszugleichen. Ein Erwerbstätiger in Ostdeutschland kann aufgrund seines durchschnittlich niedrigeren Gehalts weniger Rentenpunkte sammeln. Die Rentenpunkte ergeben aber multipliziert mit dem Rentenwert die Rente. Deshalb hatte man den Höherwertungsfaktor eingeführt, um den Unterschied zwischen den Einkommen in Ost und West auszugleichen. Bei einer Reform der Rentenwerte, ginge dieser Höherwertungsfaktor allerdings verloren. Die Ungleichheit für Ihre Söhne würde sich somit vergrößern, denn der Sohn im Osten würde mit hoher Wahrscheinlichkeit später weniger Rente bekommen, als nach jetziger Rechnung. Denn momentan besteht immer noch eine Lohnungleichheit zwischen Ost und West und eine höhere Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern.

Die CDU wird sich auch in den kommenden Jahren wieder für mehr Wachstum und Beschäftigung einsetzten, um den Rentenangleichungsprozess wieder in Gang zu bringen und die Rentenkassen zu stärken. Auch die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit ist für die Union ein primärer Punkt. Dieses Problem lässt sich durch einen flächendeckenden Mindestlohn nicht bekämpfen, denn dieser schützt lediglich diejenigen, die bereits einen Arbeitsplatz haben, und versperrt den Arbeitssuchenden den Weg in den Arbeitsmarkt. Wir wollen die Tarifautonomie in Deutschland stärken, denn sie gehört unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft. Der wichtigste Ansatzpunkt ist an dieser Stelle, dass die Lohnfindung Aufgabe der Tarifpartner bleibt und nicht verstaatlicht wird.

Wer Vollzeit arbeitet, sollte in der Regel von seinem Einkommen leben können. Genau das will die CDU mit dem Mindestarbeitsbedingungsgesetzt weiter gewährleisten. Dieses greift dort, wo keine Tarifbindung vorhanden ist. Um Lohndumping zu verhindern, wollen wir das Verbot sittenwidriger Löhne gesetzliche festlegen.

Ich hoffe, ich konnte damit ihre Anfrage ausreichend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Monstadt, MdB

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thiele,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und entschuldigen Sie bitte die verzögerte Antwort.

Unser Rentensystem hat sich nach der Wiedervereinigung im Westen wie auch im Osten bewährt. Nur mit der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung war es möglich, die deutsche Einheit mit einer Eingliederung der ostdeutschen Alterssicherung in das deutsche Rechtssystem zu verbinden. Auf diese Eingliederung können wir sehr stolz sein. Sie gewährleistet ein stabiles und recht hohes Sicherungsniveau im vereinten Deutschland. Die Rente in ihrer heutigen Form trägt sehr erfolgreich dazu bei, dass Altersarmut heute kein großes Thema ist. Nur weniger als 2,6 % der Senioren sind ergänzend auf Grundsicherungsleistungen angewiesen.

Die unterschiedliche Vorgeschichte in Ost und West und das unterschiedliche Lohnniveau erforderten jedoch besondere Regelungen, die sich aus unserer Sicht ebenfalls grundsätzlich bewährt haben.

Dies spiegelt sich auch bei der Rentenanpassung wieder.

Wie die Renten anzupassen sind ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch geregelt, und zwar im sechsten Buch -zur gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI). Die dortigen Vorschriften, wie etwa die §§ 67-69, wurden zuletzt unter der rotgrünen Koalition sowie in der großen Koalition geändert. Die grundsätzlichen Regelungsmechanismen gibt es allerdings schon seit vielen Jahren und sie sorgen dafür, dass die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rente solide bleiben. An dieses geltende Recht war die Bundesregierung bei der Festlegung der Rentenanpassung 2013 gebunden.

Somit folgt die Rentenanpassung nicht einer willkürlichen politischen Entscheidung, sondern entsprechend der Lohnentwicklung und gemäß anderer Faktoren, wie etwa dem Verhältnis Beitragszahler/ Rentenempfänger.

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2013 in den alten Ländern um 0,25 Prozent und in den neuen Ländern um 3,29 Prozent. Der aktuelle Rentenwert steigt somit zum 1. Juli 2013 im Westen von gegenwärtig 28,07 Euro auf 28,14 Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt demgegenüber zum 1. Juli 2013 von gegenwärtig 24,92 Euro um 3,29 Prozent auf 25,74 Euro. Der aktuelle Rentenwert entspricht einem Entgeltpunkt in der Rentenversicherung. Dieser spiegelt die Monatsrente für ein Jahr rentenversicherungsrechtlicher Beschäftigung mit Durchschnittslohn wieder.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat der deutliche Unterschied bei der Rentenanpassung zwischen Ost und West zwei Gründe: Zum einen stiegen die beitragspflichtigen Löhne und Gehälter 2011 im Vergleich zu 2010 im Osten deutlich stärker als im Westen. Zum anderen machen sich im Westen noch Abschläge infolge der Rentengarantie bemerkbar. Wegen der eingebrochenen Löhne hätten auch die Renten in der Krise eigentlich sinken müssen, was die 2009 eingeführte Rentengarantie mit nachhaltigem Erfolg verhinderte. Im Gegenzug erhielt die junge Generation die Zusage, dass die Kosten der Rentengarantie in den Folgejahren bei den späteren Rentenanpassungen schrittweise wieder ausgeglichen würden. Dieser Prozess ist im Osten bereits abgeschlossen, weil dort die Rentengarantie weniger stark in Anspruch genommen wurde als im Westen, wo massive Exporteinbrüche auf die Löhne drückten.

Unterschiedliche Lohnentwicklung

Die Lohnentwicklung ist nun nach der Krise wieder sehr erfreulich, aber es gibt in West und Ost größere Unterschiede, die sich auf die Rentenanpassung auswirken: So beträgt die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung 1,50 Prozent in den alten Ländern und 4,32 Prozent in den neuen Ländern.

Nachhaltigkeitsfaktor

Neben der Lohnentwicklung ist auch der Nachhaltigkeitsfaktor in der Anpassungsformel relevant, der die Veränderung des Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern auf die Rentenanpassung überträgt. Dies trägt zu einer generationengerechten und demografiefesten Ausgestaltung der Rente bei. Dieser Nachhaltigkeitsfaktor wirkt in diesem Jahr mit 0,72 Prozentpunkten anpassungsdämpfend.

Riester-Faktor

Auch der sogenannte Faktor „Altersvorsorgeaufwendungen“ geht in die Rentenanpassung ein. Er soll die Belastungen der Beschäftigten und Beitragszahler beim Aufbau ihrer zusätzlichen Alters vorsorge ausgleichen. Dieser Faktor wirkt sich dieses Jahr mit 0,26 Prozentpunkten dämpfend auf die Anpassung aus. Diese Wirkung setzt sich zusammen aus einer Dämpfung von rund 0,65 Prozentpunkten aus der nächsten Stufe der sogenannten „Riester-Treppe“ und einer Anpassungssteigerung von rund 0,39 Prozentpunkten durch die Beitragssatzsenkung zum 1. Januar 2012. Letzteres ist vielen nicht bekannt: dass der Beitragssatz auf 18,9% gesunken ist wirkt sich positiv auf die Rentenanpassung aus.

Ausgleich der Rentengarantie

Aus der Lohnentwicklung und den vorgenannten Faktoren ergibt sich rechnerisch eine Rentenanpassung von 0,50 Prozent im Westen und von 3,29 Prozent im Osten. Wie bereits beschrieben wirkt in diesem Jahr im Westen zusätzlich der Ausgleichsbedarf aus der Rentengarantie von 2009/2010, der bereits im Osten vollständig abgebaut ist. Der Ausgleichsbedarf beträgt im Westen dagegen derzeit noch 0,71 Prozent. Er muss also dort, wie im Osten schon geschehen, weiter abgebaut werden. Hierzu wird die rein rechnerisch mögliche positive Rentenanpassung halbiert. Die Rentenanpassung West beträgt daher 0,25 Prozent. Der verbleibende Ausgleichsbedarf im Westen verringert sich dementsprechend auf 0,46 Prozent.
Der Abbau des Ausgleichsbedarfs auch im Westen und die dort damit verbundene geringere Rentenanpassung sind im Sinne der Generationengerechtigkeit unerlässlich. Denn während die Rentnerinnen und Rentner in Ost und West auf stabile Renten vertrauen konnten, mussten die Beitragszahler als Arbeitnehmer vielfach durch Kurzarbeit, Wegfall von Weihnachts- und Urlaubsgeld, teilweise auch durch Arbeitslosigkeit zum Teil sehr empfindliche Einkommenseinbußen verkraften. Wir haben den Arbeitnehmern in diesem Zusammenhang versprochen, dass die Kosten für die Rentengarantie dämpfend auf künftige Rentenanpassungen wirken, bis der Ausgleichbedarf abgeschmolzen ist.

Rentenangleichung

Die Rentenanpassung zeigt klar: Der Osten holt auf. Der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern steigt von 88,8 Prozent auf 91,5 Prozent des Wertes in den alten Ländern. Die Angleichung der Renten in Ost und West kommt damit einen wichtigen Schritt voran. Das ist nicht zu kritisieren, sondern zu begrüßen.
Die Entwicklung zeigt auch, dass der Gesetzgeber gut beraten ist, nicht vorschnell künstlich in die Rentenformel einzugreifen, um ein einheitliches Rentenrecht zu schaffen.Denn unterm Strich gleicht für den Osten die stärkere Rentenanpassung ebenso wie eine zusätzliche Hochwertung noch bestehende Nachteile beim Lohnniveau aus. Denn noch herrscht bei den meisten Berufen keine Lohngleichheit in Ost und West. Hinzu kommen noch eine höhere Arbeitslosigkeit sowie größere demografische Verwerfungen im Osten. Westrentner besitzen häufiger als Ostrentner zusätzliche Einkünfte aus Betriebsrenten und Vermögen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass voraussichtlich bis Ende des Jahrzehnts, also etwa 2019, die Lebensverhältnisse in Ost und West angeglichen sein werden. Es steht zu erwarten, dass dieser Aufholprozess nicht nur bei den Löhnen, sondern auch bei den Renten voranschreiten wird. Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, können wir auch das Rentensystem in Ost und West anpassen.

Fazit

Wie Sie sehen, versteckt sich hinter der Rentenanpassungsformel eine sehr komplexe und festgelegte Berechnung verschiedenster Faktoren, die das Gesamtergebnis beeinflusst haben. Wie die Rentenanpassung konkret zum 1. Juli 2013 aussieht, ist keine aktuelle Entscheidung des deutschen Bundestags, sondern das Ergebnis von Mathematik auf der Basis der statistischen Daten und geltenden Rechts. Ich hoffe, ich konnte Ihnen verdeutlichen, dass jeder der Faktoren seine Bedeutung und auch eine Berechtigung hat.

Unterm Strich ist unsere gesetzliche Rente damit zukunftsfest und generationengerecht ausgestattet. Die umlagefinanzierte Rente hat sich auch mit diesen Anpassungsmechanismen in der Krise wie in guten Zeiten über viele Jahrzehnte und gerade auch in den letzten Jahren und Monaten sehr bewährt, während viele unserer europäischen Nachbarn mit ihren Vorsorgesystemen größte Probleme haben. Das sollten wir nicht vergessen.

Natürlich kann ich Unmut über eine geringe Rentenanpassung bei steigenden Lebenshaltungskosten verstehen und versichere Ihnen, dass wir die weitere Entwicklung genau beobachten und weiteren Handlungsbedarf prüfen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Monstadt

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