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Dietrich Monstadt
CDU
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Frage von Klaus-Jürgen E. •

Frage an Dietrich Monstadt von Klaus-Jürgen E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sie stimmten für ein Wahlgesetz, welches erneut vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde.

Meine Fragen:

1. Werden solche grundlegenden Gesetze bei den es um Machterhalt geht mit "heißer Nadel" gestrickt, nach dem Motto wenn es klappt, dann klappt es?

2. Welche Bestrafungen für Rechtsbrecher am Grundgesetz sind vorgesehen?

3. Welche politischen Schlussfolgerungen ziehen Sie persönlich aus diesem Verfassungsbruch?

4. Werden Sie sich weiterhin dem Fraktionszwang beugen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ende,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen und bitte Sie, die späte Antwort zu entschuldigen.

Grundsätzlich möchte ich vorrausschicken, dass die Reform des Wahlrechts eine höchst komplexe Angelegenheit ist. Dies mag auf den ersten Blick nicht so aussehen. Bei der genauer Befassung wird jedoch schnell deutlich, dass die gesetzliche Ausgestaltung zahlreichen, sehr detaillierten Restriktionen unterliegt.

In diesem Lichte ist auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Reform des Wahlrechts zu sehen: Das diesbezüglich ergangene Urteil bestätigt im Kern die ursprünglich von der Koalition vorgelegte Lösung. Das heißt konkret, dass das bewährte und den Bürgerinnen und Bürgern vertraute Wahlrecht Bestand hat. Auch wurden Überhangmandate als grundsätzlich zulässig erachtet. Zudem wurde die vorgesehene Trennung der Landeslisten zur Beseitigung des negativen Stimmgewichts vom BVerfG angenommen.

Wahr ist jedoch auch, dass das BVerfG im Detail einige Aspekte zu bemängel hatte, die nun nachgearbeitet werden müssen. Dies betrifft vor allem die Festlegung einer maximalen Zahl an Überhangmandaten von 15, bevor eine Ausgleichspflicht greifen muss. Auch bei der Verteilung der Sitzzahlen auf die Länder muss in Hinblick auf den Bezugswert nachjustiert werden.

Dies zeigt in aller Kürze die technischen Herausforderungen dieser Reform. Wenn auch im Kern bestätigt, führten so einzelne Aspekte zu dem entsprechenden Urteil des BVerfG und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer Nachbearbeitung.

In diesem Sinne möchte ich auch Ihre konkreten Fragen beantworten:

Zu 1):

Wie weiter oben aufgezeigt, geht es hier mitnichten um Fragen des Machterhalts. Vielmehr handelt es sich im vorliegenden Fall um ein Thema, dass durch sehr hohe Komplexität gekennzeichnet ist. Daher wird nun parteiübergreifend an den nötigen Änderungen gearbeitet.

Zu 2):

Die Anwendung eines nicht verfassungskonformen Wahlrechts müsste im konkreten Fall gerichtlich bewertet werden. Denkbar wäre u.a. eine Annullierung der Wahl.
Im vorliegenden Fall und Status geht es jedoch weniger um eine Bestrafung. Ich persönlich bin froh über die in unser demokratischen Grundordnung vorgesehene Möglichkeit, das Handeln der Legislative durch das BVerfG überprüfen zu lassen. Dafür nehme ich, mag es im Konkreten auch nicht immer einfach sein, mögliche zeitliche Verzögerungen und Nacharbeiten gerne in Kauf.

Zu 3):

Nach dem ergangenen Urteil muss eine Überarbeitung des vorliegenden Gesetzes erfolgen. Hier setze ich mich für eine zeitnahe und parteiübergreifende Lösung ein.

Zu 4):

Im Rahmen der Ausübung meines Mandats treffe ich alle Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen. Mögen Sie es mir zugestehen oder auch nicht: Ein fraktions-einheitliches Abstimmen ist bei meinen Entscheidungen immer zweitrangig.

Mit Freundlichen Grüßen

Dietrich Monstadt MdB

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