Frage an Dietrich Monstadt von Paul-Dieter W. bezüglich Wirtschaft
Ihre Antwort zu den Rettungspaketen ist durch ihre Wähler nicht nachvollziehbar.Es müssen doch die Ursachen der Krisen bekämpft und nicht die Bürger verschuldet werden.Die Finanzmärkte sind doch diejenigen die die Ursachen gesetzt haben durch Spekulationen gegen die Staaten.Warum treten sie nicht im Interesse ihrer Wähler für das Ende der Spekulationen durch die Finanzmärkte und die Festlegungung konkreter Maßnahmen ein?Was soll der EFSR bewirken?Wo sind die konkreten Maßnahmen.Eine Lösung durch den EFSR auf keinem Fall.Wenn sie von Mißwirtschaft sprechen,warum schließen sie Deutschland mit über 2Billionen Euro Schulden nicht ein?Sie sprechen davon das die Europäer(wer sind die Europäer) Maßnahmen zur strengen Haushaltsüberwachung zur Regulierund der Finanzmärkte und Konsolidierung getroffen haben.Glauben sie wirklich daran!Warum wird das Sparpaket das Griechenland verordnet wurde nicht auch in Deutschland angewendet.?(30% der Staatsangestellten entlassen und Pensionen kürzen).Ich hoffe das sie in Zukunft im Interesse ihrer Wähler ihre Aufgaben im Bundestag wahrnehmen und sich mit dem Wähler abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Paul-Dieter Wegner
Sehr geehrter Herr Wegner,
vielen Dank für Ihre Rückfrage. Sie schreiben, dass Sie meine Antwort auf eine vorherige Frage zum Thema Stabilisierungsmechanismusgesetz nicht nachvollziehen können und nicht das Gefühl haben, dass ich mich in Ihrem Interesse im Deutschen Bundestag einsetze.
Dies empfinde ich zunächst als sehr bedauerlich und ich hoffe, Sie erkennen in dieser Antwort die Anstrengung, Ihnen die durchaus komplexe Thematik zu erläutern und für Verständnis zu werben. Darüber hinaus kann ich versichern, stets bemüht und der Überzeugung zu sein, mich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes einzusetzen – aber selbstverständlich bleiben Meinungsverschiedenheiten hierbei nicht aus.
Zu Ihrer Frage nach weiteren konkreten Maßnahmen:
Auf dem EU-Gipfel in Brüssel haben sich die Teilnehmer am 09.12.11 unter Anderem auf Folgendes geeinigt:
Der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) soll zum Juli 2012 in Kraft treten.
Alle Teilnehmer einigen sich darauf, dass ihre Haushalte ausgeglichen sein oder einen Überschuss aufweisen müssen. Dieser Grundsatz gilt als eingehalten, wenn das jährliche strukturelle Defizit generell 0,5 %des nominellen BIP nicht übersteigt.
Diese Regel wird zudem – auf Verfassungsebene oder vergleichbarer Ebene – in die
einzelstaatlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten aufgenommen. Sie wird einen automatischen Korrekturmechanismus enthalten, der im Falle von Abweichungen auszulösen ist. Sie wird von jedem Mitgliedstaat nach den von der Kommission vorgeschlagenen Grundsätzen festgelegt. (…)
Die Vorschriften für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (Artikel 126 AEUV)
werden für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets verschärft. Sobald die
Kommission festgestellt hat, dass ein Mitgliedstaat die 3-%-Schwelle überschritten hat, erfolgen automatisch Konsequenzen, es sei denn, die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sprechen sich mit qualifizierter Mehrheit dagegen aus. Die von der Kommission vorgeschlagenen oder empfohlenen Schritte und Sanktionen werden angenommen, es sei denn, die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sprechen sich mit qualifizierter Mehrheit dagegen aus. In den neuen Bestimmungen muss auch verankert werden, dass das Schuldenkriterium für die Mitgliedstaaten mit einer Schuldenquote von mehr als 60 % des BIP in Form eines numerischen Richtwerts für den Schuldenabbau (1:20-Regel) festgelegt wird.
(Quelle: ERKLÄRUNG DER STAATS- UND REGIERUNGSCHEFS DES EUROWÄHRUNGSGEBIETS, Brüssel, 09.12.11)
Sie sprechen außerdem das Ziel an, die Neuverschuldung innerhalb Deutschlands weiter abzubauen. Dieses Ziel teilt und verfolgt die christlich-liberale Regierungskoalition und so gelingt es uns 2012, die Nettokreditaufnahme trotz großer Haushaltsbelastungen durch die Entwicklungen im Euroraum, entgegen der Eckwerte vom März 2011 von 27,2 Mrd. Euro, auf 26,1 Mrd. Euro abzusenken. In den folgenden Jahren wird die Neuverschuldung weiter kontinuierlich reduziert werden können. Für 2013: 24,9 Mrd.Euro; 2014: 17,8 Mrd.Euro und 2015: 14,8 Mrd.Euro.
Das strukturelle Defizit der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse wird nach 2012 weiter um durchschnittlich 5 Mrd. Euro im Jahr sinken. Es ist denkbar, dass wir die erst ab 2016 geltende Regelung, eines strukturellen Defizits von maximal 0,35% des BIP, bereits 2015 erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Monstadt MdB